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Die Pflege soll besser werden. Deshalb hat der Gesetzgeber wieder einmal eine Pflegereform verabschiedet. Sie hat zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen gebracht. Wichtig: Verschiedene Leistungen können jetzt auch flexibler miteinander kombiniert werden.
© picture alliance / dpa

Pflegereform: Was sich für pflegebedürftige Menschen ändert

Seit Anfang des Jahres gibt es mehr Geld und bessere Hilfen für pflegebedürftige Menschen. Doch viele wissen nicht Bescheid. Ein Überblick.

Lange versprochen, endlich umgesetzt: Zum Jahreswechsel ist eine Reform in Kraft getreten, die den 2,6 Millionen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Leistungsverbesserungen in Milliardenhöhe beschert. Dank der Erhöhung des Pflegebeitrages um 0,3 Prozentpunkte gibt es für Heimbewohner künftig eine Milliarde Euro und für Pflegebedürftige, die zu Hause leben, sogar 1,4 Milliarden Euro mehr als bisher. Dumm nur, dass jeder Zehnte von dieser Reform noch nichts gehört und jeder Dritte über die Änderungen nicht wirklich Bescheid weiß, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK ergeben hat. Hier deshalb ein Überblick.

MEHR LEISTUNGEN

Positiv bemerkbar für alle, egal ob sie zu Hause oder im Heim versorgt werden, macht sich ein pauschaler Inflationsausgleich. Um die Preisentwicklung der vergangenen Jahre abzufangen, steigen sämtliche Leistungsbeträge (also das Pflegegeld wie auch die Sachleistungen für häusliche und stationäre Pflege) pauschal um vier Prozent. Lediglich für Leistungen, die 2013 dazukamen, fällt die Steigerung mit 2,67 Prozent geringer aus.

In den Heimen fließen für die Pflegestufe 1 somit künftig 1064 Euro (bisher: 1023 Euro) im Monat. Für Stufe 2 gibt es 1330 Euro (bisher: 1279 Euro), für Stufe 3 sind es nun 1612 Euro (bisher: 1550 Euro) und für Härtefälle 1995 statt 1918 Euro. Im ambulanten Bereich steigen die Sachleistungen in Stufe 1 von 450 auf 468 und in Stufe 2 von 1100 auf 1144 Euro. In Stufe drei und in Härtefällen sind die ambulanten Leistungen so hoch wie für Heimbewohner, der Anstieg ist entsprechend. Und das Pflegegeld für Angehörige erhöht sich in Stufe 1 von 235 auf 244, in Stufe 2 von 440 auf 458 und in Stufe 3 von 700 auf 728 Euro im Monat. Für Demenzkranke liegen die Beträge in den Stufen 1 und 2 etwas höher. Außerdem gibt es für diese Menschen auch noch die Pflegestufe 0. Dort steigt das Pflegegeld von 120 auf 123 Euro – und bei ambulanter Pflegeleistung von 225 auf 231 Euro im Monat.

HILFE BEI DEMENZ

Doch der Inflationsausgleich ist keineswegs alles. Hinzu kommen deutlich ausgeweitete Leistungen im teilstationären und niedrigschwelligen Bereich. Am meisten profitieren von den Neuerungen Demenzkranke, die körperlich noch fit sind und deshalb bisher keiner der drei Pflegestufen zugeordnet wurden. Sie erhalten nun ebenfalls Zugang zu sämtlichen ambulanten Leistungen, die bislang nur Personen mit Pflegestufe zustanden – also etwa zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder auch zu den Zuschlägen für Mitglieder betreuter Wohngruppen.

BESSERE KOMBINATION

Dass diese Angebote nun deutlich flexibler werden und künftig auch besser miteinander zu kombinieren sind, kommt allen zugute. So werden teilstationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege künftig nicht mehr aufs Pflegegeld oder auf Pflegesachleistungen angerechnet. Dabei kann es um erhebliche Summen gehen, wie ein Beispiel verdeutlicht: So gab es bisher für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe 3 bis zu 2325 Euro (1550 Euro plus 775 Euro). Nach der neuen Regelung stehen nun bis zu 3224 Euro (1612 Euro plus 1612 Euro) zur Verfügung.

Wie Menschen geholfen wird, die Angehörige pflegen

Die Pflege soll besser werden. Deshalb hat der Gesetzgeber wieder einmal eine Pflegereform verabschiedet. Sie hat zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen gebracht. Wichtig: Verschiedene Leistungen können jetzt auch flexibler miteinander kombiniert werden.
Die Pflege soll besser werden. Deshalb hat der Gesetzgeber wieder einmal eine Pflegereform verabschiedet. Sie hat zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen gebracht. Wichtig: Verschiedene Leistungen können jetzt auch flexibler miteinander kombiniert werden.
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Auch die sogenannte Verhinderungspflege, also der Ersatz für Pflegepersonen, die wegen Krankheit ausfallen oder eine Auszeit benötigen, wurde verbessert. Diese Leistung kann nun für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden, bisher waren nur vier Wochen möglich. Und der Betrag, den die Pflegeversicherung dafür lockermacht, steigt von 1550 auf 1612 Euro. Gleichermaßen angehoben werden die Leistungen für vollstationäre Kurzzeitpflege, wie sie etwa zur Genesung nach Klinikaufenthalten nötig werden kann.

Neu und ebenfalls finanziell sehr interessant sind weitreichende Kombinationsmöglichkeiten zwischen diesen beiden Pflegeformen. So können künftig 50 Prozent des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege, also 806 Euro, zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Im besten Fall stehen dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen damit 2418 Euro pro Jahr zur Verfügung, das entspricht einer kräftigen Erhöhung um 150 Prozent. Umgekehrt können auch ungenutzte Leistungen der Verhinderungspflege in mehr Kurzzeitpflege fließen. Dadurch lässt sich der Leistungsbetrag auf 3224 Euro und die Inanspruchnahme von vier auf acht Wochen verdoppeln.

Dass der Dschungel neuer Möglichkeiten für manchen Betroffenen kaum noch überschaubar ist, wurde als Nebenwirkung in Kauf genommen. Das System sei komplexer geworden, räumt Gernot Kiefer vom Vorstand des Spitzenverbands der gesetzlichen Pflegeversicherung ein. Doch dies sei „angemessen angesichts des oft ganz unterschiedlichen Bedarfs“. Und die Pflegekassen stellten sich darauf ein, dass sie die Betroffenen künftig noch ausgiebiger und besser zu beraten hätten.

HAUSHALTSHILFEN

Leichter zu durchschauen sind die neuen Geldleistungen für die sogenannte „niedrigschwellige“ Betreuung. Gemeint sind damit etwa Fensterputz- und Einkaufshilfen, Begleiter für Arztbesuche, Behörden- oder Friedhofsgänge. Für solche Posten gibt es künftig pro Pflegefall bis zu 104 Euro im Monat. Bisher hatten nur Demenzkranke, die zu Hause lebten, Anspruch auf solche Hilfen, diese erhalten dafür nun bis zu 208 Euro. Und wer möchte, kann künftig auch bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistungen in solche Alltagsangebote umtauschen.

UMBAU DER WOHNUNG

Schließlich erhalten Pflegebedürftige deutlich mehr Geld als bisher zum Umbau ihrer Wohnungen, etwa für Treppenlifte oder barrierefreie Badezimmer. Der Zuschuss steigt pro Maßnahme von maximal 2557 auf bis zu 4000 Euro – und wenn mehrere davon profitieren, von 10 228 auf 16 000 Euro. Auch die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel werden erhöht, von 31 auf bis zu 40 Euro im Monat.

MEHR PERSONAL

Doch nicht nur ambulant, auch in den Heimen soll sich die Betreuung verbessern. Mit 510 Millionen Euro können bis zu 20 000 zusätzliche Betreuungskräfte finanziert werden. Damit erhöht sich der Betreuungsschlüssel in stationären Einrichtungen von 1:24 auf 1:20.

Einen Überblick über die ganze Palette neuer Leistungen und Antworten auf die Frage, für wen sie genau infrage kommen, bietet das Internetangebot des Gesundheitsministeriums.

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