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Chaos am Flughafen: Die Kunden fühlen sich allein gelassen.
© Roland Weihrauch/dpa

Chaos bei insolventer Fluggesellschaft: Was können Kunden von Air Berlin tun?

Bei Pannen gibt es normalerweise Entschädigungen. Doch im Chaos bei Air Berlin könnten viele Fluggäste leer ausgehen.

Chaos bei Air Berlin: Zahlreiche Flüge fallen aus. Was können die Kunden tun?

Air Berlin empfiehlt seinen Kunden, vor der Fahrt zum Flughafen im Internet zu checken, ob der Flug ausfällt oder verspätet ist (www.airberlin.com/fluginfo). Bei Annullierung soll man die Servicenummer 0180/6334334 anrufen. Air Berlin werde sich dann um eine Reisealternative bemühen. Notfalls verweist die Airline aber auch auf das Beschwerdeformular, mit dem Kunden eine Entschädigung für Flugausfälle oder Verspätungen verlangen können.

Entschädigung von 250 bis 600 Euro

Theoretisch kann da einiges zusammenkommen. Bei einer Annullierung kann man nämlich nicht nur den Ticketpreis zurück verlangen, sondern auch eine zusätzliche Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Entfernung und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Ausgleichszahlungen kann man auch bei Verspätungen verlangen. Wartezeit und Höhe des Schadensersatzes richten sich auch hier nach der Entfernung.

Erstes Problem: Wilder Streik

So weit, so gut. Aber es gibt zwei Probleme. Erstens: Die Airline muss nicht haften, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ob das bei einem wilden Streik der Fall ist, sehen die Gerichte unterschiedlich. Klarheit soll erst der Europäische Gerichtshof schaffen, der über die Krankmeldungen und massiven Flugausfälle entscheiden muss, die Tuifly im vergangenen Herbst lahmgelegt hatten.

Zweites Problem: Das Insolvenzverfahren

Zweites Problem: Darf Air Berlin wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens Kunden überhaupt entschädigen? Air Berlin verspricht das. Für Flüge, die nach dem 14. August – dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung – verspätet sind oder ausfallen, verspricht die Airline auf ihrer Internetseite Entschädigungen. Ansprüche für frühere Flugausfälle oder -verspätungen sollen dagegen in die Insolvenzmasse fallen – und wären wertlos.

Doch ob eine solche Unterscheidung im aktuellen Insolvenzstadium rechtlich zulässig ist, ist umstritten. Während Deutschlands größtes Fluggastportal Flightright ein solches Vorgehen für rechtens hält, ist Anwalt Biere, der für das Konkurrenzportal EU-Claim arbeitet, anderer Auffassung. Er glaubt, dass eine unterschiedliche Behandlung der Kunden insolvenzrechtlich nicht erlaubt ist und geht davon aus, dass auch neue Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen. Wer auch immer Recht haben mag, eines steht fest: Air Berlin hat seit dem 14. August noch keine Entschädigungen gezahlt.

Besser dran sind all diejenigen, die eine Pauschalreise gebucht haben. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter den schwarzen Peter und muss sich darum kümmern, dass die Urlauber befördert werden.

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