VW-Abgasskandal: Was auf die Kunden zukommt
Der Konzern arbeitet an einem Aktionsplan. Kunden können im Internet nachlesen, ob sie betroffen sind. Viele fragen sich aber auch: Soll ich klagen?
Die Zeit drängt – für VW und die Millionen Kunden, die mit einem der manipulierten Diesel unterwegs sind. An diesem Mittwoch muss der Autokonzern dem Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt technische Lösungen präsentieren, wie er die Manipulationen beenden will. Die Sache ist ernst: Schlimmstenfalls droht der Entzug der Zulassung, die betroffenen Modelle dürften dann auf deutschen Straßen nicht mehr fahren. Kein Wunder also, dass man in Wolfsburg auf Hochtouren an einer Lösung arbeitet. Ein Projektteam habe einen Aktionsplan erarbeitet, um die Abgas-Manipulationen zu beseitigen, erklärte VW-Konzernchef Matthias Müller am Dienstag. Teilweise reiche eine Überarbeitung der Software aus, bei einem Teil der Fahrzeuge seien aber zusätzliche Eingriffe nötig. Die Kunden sollen zeitnah informiert werden.
Bin ich betroffen?
Zumindest in einem Punkt können sie sich schon jetzt Klarheit verschaffen. Seit Freitag können sie im Internet (www.volkswagen.de) erfahren, ob das eigene Auto betroffen ist oder nicht. Die Eingabe der Fahrgestellnummer reicht. „VW muss die Kunden von sich aus informieren, die betroffenen Fahrzeuge auf Kosten des Unternehmens reparieren und die Fahrzeughalter von allen weiteren finanziellen Folgen freistellen“, forderte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Dienstag. Ob Kunden darüber hinaus Schadenersatz verlangen können, müsse noch geprüft werden. Jürgen Keßler, Verwaltungsratschef der Verbraucherzentrale Berlin, hält das jedoch für möglich – mit Blick auf die mögliche Wertminderung des Wagens, den höheren Treibstoffverbrauch und eventuelle Leistungseinbußen.
Streit um Sammelklagen
Bei Massenverfahren wie im Fall VW will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Verbrauchern künftig leichter zu ihrem Recht verhelfen. Musterfeststellungsklagen sollen verhindern, dass wie bislang jeder Betroffene selbst vor Gericht ziehen muss. Doch während der Plan beim VZBV auf Zustimmung stößt, ist man in der Union und in der Industrie nicht erfreut. Die Wirtschaft fürchtet das hohe Druckpotenzial, das mit Sammelklagen und anderen Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung verbunden ist. Auch der Koalitionspartner ist kritisch. „In den USA haben diese kollektiven Klagemöglichkeiten eine ganze Klageindustrie mit all ihren negativen Folgen hervorgebracht“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, dem Tagesspiegel. Zudem stelle sich die Frage, inwieweit neue kollektive Instrumente neben der Verbraucherschlichtung und neuen Verbandsklagerechten, die derzeit eingeführt werden, einen echten Mehrwert haben. "Der Koalitionsvertrag sieht dazu nichts vor", betont die Rechtspolitikerin.
Anleger wollen Schadensersatz
Anders als die Kunden können Anleger schon seit Längerem Musterverfahren führen. Gegen VW ist ein solches bereits anhängig. VW habe die Anleger zu spät informiert und müsse daher die Kursverluste ersetzen, argumentiert Anlegeranwalt Andreas Tilp. Der VW-Kurs ist im Zuge des Abgasskandals von 162 Euro auf derzeit 97 Euro eingebrochen. Ein klarer Fall also? Bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sieht man das anders. „Wir raten ausdrücklich davon ab, in der aktuellen Phase Anwälte zu mandatieren, die bereits heute sicher wissen wollen, dass Schadensersatzansprüche vorliegen und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gerichtlich durchzusetzen sind“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler am Dienstag.