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Volksagen muss für die Vergehen beim Dieselskandal zahlen.
© dpa/Julian Stratenschulte
Update

Staatsanwaltschaft Braunschweig: VW zahlt im Dieselskandal eine Milliarde Euro Bußgeld

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt im Abgasskandal ein sattes Bußgeld gegen Volkswagen. Der Konzern will keine Rechtsmittel einlegen und damit Verantwortung übernehmen.

Volkswagen zahlt wegen der Dieselaffäre nun auch in Deutschland eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft Braunschweig „Aufsichtspflichtverletzungen“ geahndet. Formal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen, wie die Volkswagen AG am Mittwochabend mitteilte.

Der Autohersteller verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen „und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung“. Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.

Verbraucherschützer bewerteten das Bußgeld gegen Volkswagen positiv, sehen aber für die Besitzer der betroffenen Autos dadurch erst einmal keine Auswirkungen. „Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass offensichtlich endlich begonnen wird, Volkswagen für den Betrug zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller. Für die Käufer der Wagen ändere sich damit unmittelbar jedoch erstmal nichts. „Sie stehen bislang weiter allein mit ihrem Schaden da.“ Müller regte einen Fonds für die Hardware-Nachrüstung von Dieseln an, die wegen Abgasmanipulationen bald mit Fahrverboten belegt werden könnten. So könnten Verbraucher von solchen Hersteller-Geldern profitieren.

Volkswagen äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“. Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager - zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation. Anleger klagen außerdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VW-Aktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärkte im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskandal informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeitig getan zu haben.

Buße für Fehlverhalten von Mitarbeitern

Im September 2015 hatten US-Behörden Abgasmanipulationen von Millionen Dieselautos bei VW aufgedeckt. Volkswagen hatte nur mit Hilfe einer Schummel-Software Schadstoff-Grenzwerte eingehalten. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden an Strafen zahlen. Durch die Affäre wurde auch das Image des Diesel schwer beschädigt. Diese Krise hält bis heute an. Die US-Justizbehörden hatten zuvor bereits Strafanzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns gestellt. Zwei von ihnen wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen und hohen Geldbußen verurteilt.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gekommen, heißt es in der VW-Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“ dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.

Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, „wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. „Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen.“ (dpa)

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