Abschalteinrichtung in Dieselautos: Volkswagen sieht sich im Recht
Der Autokonzern behauptet, die beanstandete Diesel-Software sei nach EU-Recht zulässig. Großaktionär Niedersachsen, Verbraucherlobby und Anwälte sind empört
Volkswagen provoziert Empörung mit Äußerungen, wonach der Einbau von Abschalteinrichtungen bei VW-Dieselautos in Europa nicht rechtswidrig gewesen sei. Schließlich hätten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte erreicht, argumentiert der Konzern. Großaktionär Niedersachsen, Verbraucherschützer und Rechtsanwälte wiesen die Behauptung des Autobauers am Freitag zurück.
Für den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) ist unbestreitbar, dass die jahrelang von VW eingesetzte Software dazu geführt hat, dass auf dem Prüfstand bessere Stickoxidwerte festgestellt worden seien als tatsächlich beim Betrieb auf der Straße, erklärte eine Sprecherin der Staatskanzlei in Hannover am Freitag. „Dieses manipulative Vorgehen ist nach Auffassung des Ministerpräsidenten nicht entschuldbar, unabhängig von der Frage, ob die Software aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtslagen unzulässig ist oder nicht.“ In Europa seien dadurch die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten worden, in den USA sehr wohl. Dort war Volkswagen Forderungen nach Schadenersatz auch nachgekommen. In Europa bietet der Hersteller lediglich die kostenlose Reparatur der Fahrzeuge an.
Verkehrsminister muss klarstellen, fordern Verbraucherschützer
„Für die betroffenen Verbraucher ist das eine Zumutung. Anstatt auch in Europa Verantwortung zu übernehmen, will Volkswagen sich juristisch herausreden“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Wenn VW das Vertrauen seiner Kunden nicht weiter verspielen wolle, müsse der Konzern den Betroffenen „schnellstens einen Rückkauf oder eine angemessene Wiedergutmachung“ und eine rechtsverbindliche Garantie anbieten, dass es zu keinen Folgeschäden komme. Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) stehe in der Pflicht. Er „muss klarstellen, dass der angeordnete Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt gültig ist und die Verfehlungen von Volkswagen kein Kavaliersdelikt sind“, sagte Müller.
Rechtsanwalt Christopher Rother, Berliner Partner der US-Kanzlei Hausfeld, die geschädigte VW-Kunden vertritt, verwies auf ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) an Volkswagen Mitte Oktober. „In dem Bescheid stellt das KBA fest, dass es sich bei der Motorsteuerungssoftware, die von VW in den vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen eingebaut wurde, um eine nach EU-Recht verbotene Abschalteinrichtung handelt und die Fahrzeuge deshalb als nicht vorschriftsmäßig anzusehen sind“, sagte Rother dem Tagesspiegel. Die Gegenargumente von VW seien vom KBA im Einzelnen geprüft und als nicht stichhaltig verworfen worden. „VW hat keinen Widerspruch gegen den KBA erhoben“, sagte Rother. „Der Bescheid ist deshalb gegenüber VW rechtskräftig.“ VW könne die rechtskräftigen Feststellungen des KBA nicht gegenüber den Kunden in Abrede stellen.
Volkswagen sieht keine unzulässige Abschalteinrichtung
Bei der beanstandeten Software in den Diesel-Motoren von Volkswagen handelt es sich nach Ansicht des Konzerns um keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht. „Die Wirksamkeit der Abgasreinigungsanlage wird in diesen Fahrzeugen gerade nicht reduziert“, erklärte der Konzern in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben. Dass Volkswagen trotzdem rund acht Millionen Autos in Europa umrüstet, begründete der Konzern damit, dass man im Interesse der Kunden konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten wolle. Laut „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR, die zuerst darüber berichteten, will Volkswagen mit dieser Argumentation Schadenersatzzahlungen an Millionen Kunden in Deutschland und Europa entgehen. In Schriftsätzen bei Gericht argumentiere der Autokonzern, man habe die Vorgaben für die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Messungen erfüllt – auf dem Prüfstand. Daher könne man nicht von einer Manipulation sprechen. Weltweit sind mehr als elf Millionen Fahrzeuge mit der veränderten Software verkauft worden, davon 2,4 Millionen in Deutschland. Sie werden nun nach und nach in die Werkstatt zurückgerufen.
Am Freitag erhielt Volkswagen die Freigabe für weitere 2,6 Millionen Fahrzeuge vom KBA, wie das Unternehmen mitteilte. Konkret geht es um die Diesel-Motoren mit 1,6-Liter Hubraum aus der Baureihe EA 189.