Angeblicher Haftbefehl gegen Ex-Arcandor-Chef: Verwirrspiel um Thomas Middelhoff
Ein angeblicher Haftbefehl gegen den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff, den ein Gericht zur Zahlung eines Millionenbetrags verurteilt hatte, sorgt für Verwirrung. Middelhoffs Anwalt berichtet von einer Einigung, der Insolvenzverwalter widerspricht dieser Darstellung.
Nach einem Medienbericht über einen drohenden Haftbefehl gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, ist die Situation des Managers ungewiss. Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermöller und der Sprecher des Insolvenzverwalter, Thomas Schulz, machten am Samstag im Gespräch mit dpa widersprüchliche Angaben zum Stand des Streits um Zahlungsforderungen. Holtermüller berichtete, inzwischen sei eine Einigung zwischen den Streitparteien erzielt worden und ein Haftbefehl sei kein Thema mehr. Der Sprecher des Arcandor-Insolvenzverwalters widersprach dieser Darstellung.
Der Hintergrund: Das Essener Landgericht hatte Middelhoff im September vergangenen Jahres in einem Zivilverfahren verurteilt, rund 3,4 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Es geht vor allem um Bonuszahlungen, die Middelhoff nach Auffassung der Richter zu Unrecht erhalten hat.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ vom Freitag hat eine Gerichtsvollzieherin einen Haftbefehl gegen Middelhoff beantragt, um den Manager im Zusammenhang mit Zahlungsforderungen des Insolvenzverwalters zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse zu zwingen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Revision eingelegt haben. Geld muss deshalb nicht fließen, eine belastbare Zahlungszusage für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung würde bereits reichen.
Holtermüller berichtete, Middelhoffs Managerversicherung habe bereits am Freitag eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter erzielt und eine Zahlungsgarantie abgegeben. Daraufhin sei zugesagt worden, die erteilten Vollstreckungsaufträge zurückzunehmen. Der Sprecher des Insolvenzverwalters widersprach allerdings dieser Darstellung. Er erklärte, die Versicherung habe noch keine belastbare Zusage abgegeben. Die von Holtermüller zitierten Passagen stammten aus Entwürfen, wie eine Vereinbarung zwischen den Streitparteien aussehen könnte.(dpa)
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