Gegen Zahlung von neun Millionen Euro: Verfahren gegen VW-Spitze soll eingestellt werden
Das Verfahren im Dieselskandal gegen den VW-Chef und den Aufsichtsratschef wird eingestellt. Stattdessen zahlen Diess und Pötsch jeweils 4,5 Millionen Euro.
Das Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation gegen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch in der Diesel-Affäre soll gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden. Ein Sprecher des Kontrollgremiums von Volkswagen bestätigte am Dienstag eine entsprechende Einigung zwischen den beiden Angeklagten und der Justiz. Zuvor hatte das „Manager-Magazin“ darüber berichtet.
„Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG begrüßt die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Braunschweig“, hieß es. Diess und Pötsch waren im September vergangenen Jahres angeklagt worden - die Ermittler warfen ihnen vor, im Zusammenhang mit dem Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 in den USA Anleger nicht rechtzeitig über das Ausmaß der finanziellen Folgen und drohenden Strafen informiert zu haben.
Rechtsberater des Unternehmens sähen sich nun in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Chefkontrolleur nicht begründet seien.
Die Kanzlei Gleiss Lutz, die VW in dem Fall beriet, sei überdies überzeugt, dass Diess und Pötsch auch zivilrechtlich „keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt“ hätten. Beide hätten dem Vorhaben, das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 4,5 Millionen Euro pro Person einzustellen, zugestimmt. Dies sei auch im Interesse von VW, man habe „nach umfassender Prüfung und Abwägung“ entschieden.
Aus dem Landgericht Braunschweig, das über die Zulassung der Anklage noch nicht entschieden hatte, gab es am Dienstagabend zunächst keinen Kommentar zu der Einigung.
Im Fall Martin Winterkorn bisher keine Einigung
Auch der frühere VW-Chef Martin Winterkorn ist wegen Marktmanipulation angeklagt, in seinem Fall soll es bisher aber keine Einigung über ein Verfahrensende unter Auflagen geben. Am Tag der Anklage hatte Winterkorns Anwalt Felix Dörr die Vorwürfe „mit aller Entschiedenheit“ zurückgewiesen: „Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw“, erklärte der Jurist.
„Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht.“ (dpa)