Musterfeststellungsklage: Verbraucherschützer reichen Sammelklage gegen VW ein
An diesem Donnerstag ist es so weit. Verbraucher können sich wahrscheinlich Mitte November beteiligen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rechnet mit einer Klagewelle, Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, will die „Boxhandschuhe“ anziehen. An diesem Donnerstag treten die Verbraucherschützer in den Ring, um Volkswagen für die Dieselmanipulationen zur Verantwortung zu ziehen. Zusammen mit dem ADAC wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), den Müller leitet, die erste Musterfeststellungsklage einreichen. Mit dem neuen Instrument, das am 1. November in Kraft tritt, verklagen die Verbraucherschützer VW. Das Oberlandesgericht Braunschweig soll in dem Musterprozess feststellen, dass der Autokonzern seinen Dieselkunden Schadensersatz zahlen muss. Nach Einschätzung Barleys könnten mehr als zwei Millionen Verbraucher von der neuen Klagemöglichkeit profitieren.
Kunden müssen sich ins Klageregister eintragen
Dazu müssen sie sich in ein neues Klageregister eintragen, das beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird. Der Vorteil: Tun sie das, verhindern sie, dass mögliche Ansprüche gegen VW verjähren. Das droht nämlich zum Jahresende. Und: Sollten VZBV und ADAC siegen, können sich die registrierten VW-Kunden auf dieses Urteil berufen. Zwar müssen sie selbst noch auf Schadensersatz klagen, aber mit einem Musterurteil im Rücken geht das leichter.
Mitte November dürfte der Eintrag möglich sein
Der Eintrag in das neue Register ist kostenlos. Beim VZBV rechnet man damit, dass die Registrierung in zwei bis drei Wochen möglich sein wird. Auch beim Bundesamt für Justiz geht man von Mitte November aus. Kunden können dann ein Formular am Computer ausfüllen und so mitmachen. Wer den Zeitpunkt nicht verpassen will, kann sich im Internet auf der Website www.musterfeststellungsklagen.de für einen News Alert anmelden und wird dann automatisch informiert. „Aktuell haben das bereits mehr als 39.000 Menschen getan“, sagte eine Verbandssprecherin dem Tagesspiegel. Damit die Klage ins Rollen kommt, würde es allerdings reichen, wenn sich innerhalb von zwei Monaten 50 VW-Kunden registrieren lassen. Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde und die bereits vom VW-Pflichtrückruf betroffen sind. Zudem müssen sie ihre Autos nach dem 1. November 2008 gekauft haben und dürfen noch nicht geklagt haben. Infos finden Kunden im Internet. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine telefonische Hotline an: Sie ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 030/32502700 geschaltet.
Weitere Fälle sind in Vorbereitung
Mit VW hat das neue Gesetz zwar seinen ersten Fall, es sind aber zahlreiche weitere Felder für die Musterfeststellungsklage denkbar. So könnten sich Verbraucherschützer etwa gegen ihrer Meinung nach überhöhte Energiepreise oder Bankgebühren wenden sowie gegen die Kündigung lukrativer Verträge durch Bausparkassen oder Versicherungen.