Klimaschutz im Verkehr: Umwelthilfe prüft Chancen für Tempolimit 120 auf Autobahnen
Die Umweltorganisation hält die neuen EU-Klimaziele für Neuwagen für unzureichend. In Hessen scheitert sie aber mit einem Eilantrag für Diesel-Fahrverbote.
Die wegen Klagen für Diesel-Fahrverbote heftig kritisierte Deutsche Umwelthilfe (DUH) prüft die Chancen für ein Tempolimit von 120 auf deutschen Autobahnen. Damit lasse sich Klimaschutz im Verkehr auch bei denjenigen Autos erreichen, die schon auf der Straße seien, sagte DUH-Chef Jürgen Resch am Dienstag in Berlin. Ziel sei es, mit „ungewöhnlichen Allianzen“ für die Beschränkung zu werben. „Ja, wir prüfen auch, welche juristischen Möglichkeiten wir hier für die Durchsetzungen haben“, sagte er auf Nachfrage.
Die am Montagabend in Brüssel vereinbarten neuen Klimaschutzziele für Pkw-Neuwagen hält die DUH für nicht ausreichend. Problematisch sei unter anderem das Kleingedruckte - unter anderem die Art, wie Elektroautos auf den Schnitt der Neuwagen angerechnet würden, sagte Resch. Unterhändler der EU-Staaten, des Europaparlaments und der EU-Kommission hatten sich darauf geeinigt, dass der CO2-Ausstoß von Neuwagen bis zum Jahr 2030 um 37,5 Prozent im Vergleich zu 2021 sinken soll. Die Branche hält das für unverhältnismäßig und unrealistisch.
Eine Niederlage musste die Umwelthilfe in Hessen einstecken. Dort scheiterte sie mit einem Eilantrag zur Durchsetzung von Fahrverboten in der Innenstadt von Frankfurt am Main. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass eine Überschreitung von Grenzwerten allein nicht ausreiche, um Fahrverbote zu verhängen. Zugleich gab das Gericht der Berufung von Hessen und Frankfurt gegen das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Fahrverboten statt. (Az. 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19)
Die DUH hatte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen das Land Hessen geklagt, damit schnellstmöglich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Frankfurt eingehalten werden. Im September urteilte das Gericht, dass ein zonales Verkehrsverbot für ältere Diesel in der Innenstadt von Frankfurt in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müsse. Es ließ keine Berufung zu.
"Ernstliche Zweifel" an Richtigkeit des Urteils aus erster Instanz
In Frankfurt liegen wie bei vielen anderen Städten die Werte für den in Dieselabgasen enthaltenen Schadstoff Stickoxid über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Deshalb hat die DUH in Deutschland 34 Städte auf die Einhaltung der Luftgrenzwerte verklagt und prüft Klagen gegen weitere Kommunen. Die Überschreitung der Grenzwerte allein genüge aber nicht für eine Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten, begründete das Kasseler Gericht seine Zulassung der Berufung.
Sie kämen nur als letztes Mittel in Betracht. Im Einzelfall müsse festgestellt werden, ob die schon vorgesehenen Maßnahmen ausreichten, um die Grenzwerte zu erfüllen. "Diesen Anforderungen genügt das erstinstanzliche Urteil nicht", erklärte das Gericht. Viele Städte wollen die Luftverschmutzung verringern etwa durch den Einsatz von Elektrobussen, eine Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und den Ausbau von Radwegen.
Hessen und Frankfurt beantragten die Zulassung der Berufung und der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ diese nun "wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit" des erstinstanzlichen Urteils zu. Die DUH wiederum hatte damals per Eilantrag gefordert, dass die Fahrverbote zum 1. Februar angeordnet werden. Das lehnte der Gerichtshof ab. Nun muss das Hauptverfahren abgewartet werden. (dpa, AFP, Reuters)