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Erbitterte Konkurrenz. Uber hat Ärger mit den deutschen Gerichten - will aber nicht klein beigeben.
© dpa

Nur noch 35 Cent je Kilometer in Berlin: Uber senkt die Preise weiter

Nicht mehr Taxi-Unternehmen, sondern Mitfahrzentrale will Uber in Zukunft sein. Damit will die US-Firma deutschem Recht genügen.

Als Konsequenz aus juristischen Niederlagen hat der Fahrdienstanbieter Uber seinen Beförderungspreis in Berlin nach eigenen Angaben auf ein Niveau unterhalb der örtlichen Betriebskosten für Autos gesenkt. Das geht aus einem Newsletter hervor, den das Unternehmen am Donnerstagabend verschickte. Es will damit seinen Anspruch stärken, nur als Mitfahrzentrale zu gelten.
Fahrgäste in Berlin müssen demnach für den umstrittenen Dienst UberPop nur noch 35 Cent je Kilometer bezahlen. "Wir tun auch weiterhin unser Bestes, um unser Angebot an die bestehenden Regeln anzupassen", erklärte Uber. Zugleich verwies es auf die "Auflage", dass Fahrer von Mitfahrern nicht mehr als Betriebskosten verlangen dürften.
Das Unternehmen bezieht sich damit auf eine zentrale Formulierung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Sie stellt klar, dass dieses nur für jene gilt, die "entgeltlich und gewerblich" Passagiere in Fahrzeugen befördern wollen - etwa Bus- oder Taxiunternehmer. Im Umkehrschluss heißt dies zugleich, dass Angebote, mit denen kein Gewinn erzielt wird, den Regelungen nicht unterliegen. Das gilt für klassische Mitfahrzentralen.
Uber und andere Mitbewerber mit ähnlichem Angebot wie die Hamburger Firma Wundercar stellen sich generell schon länger als neuartige Form der Mitfahrzentrale dar, die Gelegenheitsfahrer und ihre Fahrgäste per Smartphone-App koordinieren. Das Verwaltungsgericht Berlin sah dies in einem Verfahren um ein behördliches Betätigungsverbot für Uber in der Hauptstadt jüngst aber anders. Es betrachtete Uber als Taxiunternehmen.
Die Richter wiesen die Klage des Unternehmens gegen das Verbot mit der Begründung ab, Uber biete sehr wohl "entgeltliche" Dienste an und unterliege deshalb auch dem PBefG, das zwingend besondere Genehmigungen für Fahrer und Firmen vorsehe, um Fahrgäste zu schützen und das Taxigewerbe insgesamt funktionsfähig zu halten.

Auch in Hamburg musste Uber mit derselben Begründung eine juristische Niederlage einstecken. Das dortige Oberverwaltungsgericht bestätigte ebenfalls das von den Behörden der Stadt gegen Uber verhängte Fahrverbot. Auch in der Hansestadt verlangt Uber nach Angaben auf seiner Internetseite inzwischen nur noch 35 Cent je Kilometer für Fahrten mit UberPop. In München, wo bislang noch kein Verbot ausgesprochen wurde, werden dagegen bislang noch eine Startgebühr von einem Euro zuzüglich einer Kilometerpauschale von 75 Cent und eines Zeit-Zuschlags von 15 Cent je Minute fällig.

In Berlin wird es weiter Uber-Limousinen geben

Für Berlin kündigte Uber in dem Newsletter außerdem Veränderungen bei seinen Dienst UberBlack an, um den es bei dem Berliner Gerichtsurteil ebenfalls gegangen war. Es werde für diesen nun eine Betriebserlaubnis erwerben und die für UberBlack fahrenden Autos selbst betreiben, erklärte die Firma.
Uber bietet mehrere Dienste für unterschiedliche Zielgruppen an: UberBlack ist ein Limousinendienst mit Chauffeur. UberPop greift dagegen auf private Fahrer mit Privatwagen zurück. Vor allem dieses Angebot ist in vielen Ländern umstritten. Uber selbst sieht sich in Deutschland und in anderen Staaten als Opfer innovationsfeindlicher staatlicher Regulierung und fordert eine Öffnung der Taximärkte für die eigenen Angebote. Es stößt damit auf den erbitterten Widerstand etablierter Taxiunternehmen. AFP

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