zum Hauptinhalt
Die Uber-App zeigt München-Plan an.
© imago images/Rüdiger Wölk

Reaktion auf Gerichtsurteil: Uber macht mit geändertem Geschäftsmodell weiter

Ein Gericht hatte Uber verboten, in Deutschland weiterzuarbeiten wie bisher. Nun hat der Fahrdienst seine Zusammenarbeit mit Mietwagenfirmen neu aufgestellt.

Der Fahrdienst Uber hat in Deutschland mit einem geänderten Geschäftsmodell auf ein Gerichtsurteil reagiert. Mit einer neu organisierten Vermittlung von Fahrten solle das wichtigste Uber-Angebot aufrecht erhalten werden, teilte das Unternehmen mit. Für Passagiere werde sich aber kaum etwas ändern, sie würden nur vor jeder Fahrt informiert werden, welches Beförderungsunternehmen den Auftrag übernimmt.

Das bisherige Geschäftsmodell von Uber in Deutschland hatte das Landgericht Frankfurt für unzulässig erklärt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, sofort seinen Dienst einzustellen. Eine Vereinigung von Taxizentralen hatte gegen Uber geklagt.

Uber arbeitet in Deutschland – anders als in anderen Ländern – mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform.

Das Gericht entschied aber, dass Uber mit dem bisherigen Modell auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige, da der Fahrdienst-Vermittler zum Beispiel die Preise festlege. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Uber die Einhaltung einiger Regeln durch die Mietwagen-Unternehmen nicht ausreichend kontrolliere.

„Wir haben unser Vermittlungsmodell komplett neu aufgesetzt, um den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt zu entsprechen“, sagte Uber-Deutschlandchef Christoph Weigler. Die Änderungen seien in den vergangenen Wochen vorbereitet worden – nach „ersten Signalen“ zum Ausgang des Verfahrens bei der mündlichen Verhandlung im November.

Nur noch eine Mietwagenfirma pro Stadt

Zu den Neuerungen gehöre, dass Uber ab sofort nur noch mit einem Mietwagen-Unternehmen pro Stadt zusammenarbeite. Dieses werde auch wesentliche Aufgaben wie das Festlegen der Preise übernehmen, beteuerte Uber.

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannte Rückkehrpflicht. Die Vorgabe ist, dass ein Wagen zumindest auf dem Weg zu seinem Betriebssitz sein muss, um einen neuen Auftrag annehmen zu können. Ins Uber-System sei nun ein Mechanismus eingebaut worden, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden solle. Bei einer Verletzung solle der Fahrer von einer weiteren Vermittlung durch Uber ausgeschlossen werden, teilte Uber mit.

Uber erwägt zudem, Urteil anzufechten

Das Frankfurter Gericht hatte zudem bemängelt, dass Uber eine weitere Regel nicht ausreichend kontrolliert habe. Diese besagt, dass ein Auftrag vom Betriebssitz aus zum Fahrer disponiert werden muss. Die Software zur Disponierung der Fahrten sei nun so neu programmiert worden, dass die Fahrer den Auftrag erst danach sehen würden, beteuerte Uber.

Die Vereinigung Taxi Deutschland hatte am vergangenen Donnerstag angekündigt, sie werde die zur Vollstreckung des von ihr erreichten Urteils nötige Sicherheitsleistung von 150.000 Euro schnell hinterlegen. Uber änderte nun schon vorsorglich das Vermittlungsmodell. Zugleich erwägt das Unternehmen, gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einzulegen. (dpa)

Zur Startseite