Autogipfel im Kanzleramt: So soll der Umstieg auf Elektroautos gelingen
Der Autogipfel hat eine stärkere Förderung der Elektromobilität beschlossen – was Verbraucher jetzt wissen müssen.
Am Tag nach dem Autogipfel im Kanzleramt fiel die Bilanz am Dienstag erwartungsgemäß höchst unterschiedlich aus. Während Regierung und Industrie lobten, es seien entscheidende Weichen zur Förderung der Elektromobilität neu gestellt worden, rügten Kritiker das beschlossene Paket an Kaufprämien und Infrastrukturförderung als unzureichend und ungerecht.
Wie wird der Kauf eines Elektroautos künftig gefördert?
Die vor drei Jahren eingeführte Kaufprämie („Umweltbonus“) soll noch im November bis 2025 verlängert und kräftig erhöht werden. Für E-Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro gibt es dann einen Zuschuss von 6000 Euro (bisher 4000) und 5000 Euro bei teureren Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro. Bislang lag das Limit bei 60.000 Euro. Die Industrie beteiligt sich weiterhin paritätisch an den Kosten für die Zuschüsse in Höhe von zwei Milliarden Euro. Auch für extern aufladbare Plug-in-Hybride, die in der Regel nur gut 50 Kilometer rein elektrisch fahren können, soll der Bonus steigen, von 3000 auf 4500 Euro. Möglicherweise soll es auch Zuschüsse für „junge Elektro-Gebrauchtwagen“ geben.
Wie dicht soll das Netz öffentlicher Ladestationen werden?
Industrie und Regierung vereinbarten, in den kommenden zwei Jahren zusätzlich zu den heute gut 20.000 öffentlichen Ladepunkten weitere 50.000 zu errichten. Davon übernimmt die Branche 15.000, wobei diese Infrastruktur vor allem auf Werksgeländen für eigene Mitarbeiter und bei Händlern installiert wird, also bestenfalls halb-öffentlich zugänglich ist. Den Aufbau von Ladepunkten auf privaten Grundstücken oder in (Tief-)Garagen will der Bund zunächst mit 50 Millionen Euro fördern. Langfristiges Ziel der Regierung ist es, eine Million öffentliche Ladepunkte aufzubauen. Dafür werden 3,5 Milliarden Euro ausgegeben.
Was kostet eine „Tankfüllung“ Strom?
Es kommt darauf an – auf den Ort, den Zeitpunkt und die Dauer des Ladens, die Größe der Batterie im E-Auto oder die Abrechnungsmethoden der Stromanbieter. Wer zu Hause an der normalen Steckdose lädt – eher eine Notlösung – zahlt gut 30 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einer Batteriekapazität von zum Beispiel 41 kWh wie beim Renault Zoe, dem meistverkauften E-Auto in Europa, wären 12,30 Euro fällig. Die Preise an öffentlichen Ladesäulen sind höher und vor allem intransparent. Die Tarife in Stadtgebieten schwanken zwischen 29 und 39 Cent/kWh, an der Autobahn können es bis zu 65 Cent/kWh werden.
Den Überblick über die Kosten zu behalten, fällt schwer. Es gibt Minutentarife mit und ohne Grundgebühr, einen Mix aus beidem, Pauschalbeträge unabhängig von der Menge und weitere, meist nicht auf einen Blick erkennbare Mischformen. Hilfreich sind Apps wie Plugsurfing, ADAC E-Charge oder Ladenetz für das Smartphone, die den E-Autofahrer durch den Tarifdschungel lotsen, Roamingtarife anbieten und abrechnen. Dafür fällt meist eine Extra-Gebühr an.
Wie teuer das elektrische Fahren wird, hängt natürlich auch vom Stromverbrauch des Fahrzeugs ab. Der Renault Zoe verbraucht etwa 20 kWh pro 100 Kilometer, große SUVs wie der Audi E-tron oder der Mercedes EQC fast das Doppelte.
Wie teuer und aufwändig ist die Einrichtung eines Ladepunkts zu Hause?
Am einfachsten ist die Installation einer Wallbox, wenn man einen privaten Carport oder eine Garage hat. Eine 11-kW-Wallbox, für die man keine spezielle Genehmigung des Netzbetreibers braucht, kostet zum Beispiel bei VW ab 400 Euro, inklusive Connectivity für Steuerung und Abrechnung sind es 900 Euro. Komplizierter wird es, wenn man Bewohner eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage ist. Bislang können Vermieter Mietern einen Ladepunkt verweigern. Ist man Eigentümer, müssen alle Miteigentümer des Hauses zustimmen, wenn Ladepunkte installiert werden sollen. Das ist aufwändig und dauert.
Die Regierung will den Bau privater Ladestationen schon lange erleichtern, die Änderungen im Miet- und Wohneigentumsrecht lassen aber auf sich warten und sollen nach derzeitigem Stand auch erst Ende 2020 in Kraft treten. So sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Vermieter Ladestellen nicht verweigern dürfen und Eigentümergemeinschaften per Mehrheit grünes Licht für eine solche Anschaffung geben können.
Henrik Mortsiefer
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