Tipps für Abrechnung mit Finanzamt: So können Sie bei der Steuererklärung sparen
Bis zum 31. Mai haben Arbeitnehmer Zeit für ihre Steuererklärung. 900 Euro bekommen Arbeitnehmer im Schnitt vom Finanzamt. Schnell sein lohnt sich, denn vom Trödeln profitiert meist der Staat.
Die jährliche Steuererklärung ist sicherlich kein Termin, auf den man sich besonders freut. Dennoch sollten Sie die Sache nicht zu lange vor sich her schieben. Zwar haben Sie bis zum 31. Mai Zeit, doch vom Trödeln profitiert meist nur der Staat. Glaubt man der Stiftung Warentest, bekommen Arbeitnehmer im Schnitt 900 Euro zurück. Das ist leicht verdientes Geld für ein paar Stunden Arbeit. Hier einige Tipps für Ihre Abrechnung mit dem Finanzamt.
Höhere Freibeträge
Einige Zahlen vorab, über die sich Steuerzahler freuen können: Der Grundfreibetrag ist 2015 um 118 Euro auf 8472 Euro erhöht worden. Er deckt das Existenzminimum ab. Nur wer mehr verdient, zahlt Steuern. Gute Nachrichten gibt es auch für Eltern. Der Kinderfreibetrag – inklusive des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung – ist um 144 Euro auf 7152 Euro gestiegen, der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende mit einem Kind ist von 1308 Euro auf 1908 Euro angehoben worden. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Wer für das Alter mit einer Rürup-Rente spart, kann bei der diesjährigen Steuererklärung bis zu 22.172 Euro angeben, das Finanzamt zieht davon bis zu 17.738 Euro als Sonderausgaben ab. Auch Riester-Sparer können den Fiskus über den Sonderausgabenabzug an der Privatvorsorge beteiligen, wenn das mehr bringt als die staatlichen Zulagen. Das betrifft vor allem kinderlose Gutverdiener.
Handwerker und Haushaltshilfen
Steuersparmodell Nummer eins ist der Steuerbonus für Handwerker und Haushaltshilfen. Während Werbungskosten (berufliche Ausgaben), Sonderausgaben (Spenden, Altersvorsorge, Kinderbetreuung, Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen (Unterhalt, Krankheit) nur das zu versteuernde Einkommen senken, kann man die Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen direkt von der Steuerschuld abziehen. Das lohnt sich.
Arbeitsmaterial wie Fliesen oder Holz bleibt jedoch außen vor, das Finanzamt berücksichtigt nur die Arbeitskosten und das auch nur dann, wenn Sie das Geld überwiesen und nicht bar bezahlt haben. Sinn und Zweck der Steuervergünstigung ist es nämlich, die Schwarzarbeit einzudämmen. Handwerkerkosten können bis zu 6000 Euro im Jahr abgesetzt werden, davon berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent, also maximal 1200 Euro. Wer höhere Ausgaben hat, sollte versuchen, diese auf zwei Jahre zu verteilen: „Sprechen Sie mit dem Handwerker, dass Sie einen Teil der Rechnung im alten und einen Teil im neuen Jahr bezahlen“, rät der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro.
Auch Mieter sparen
Auch Mieter können profitieren: Suchen Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung Ihren Anteil an den Hausmeister-, Schneebeseitigungs- oder Gärtnerkosten heraus und tragen Sie das in Ihre Steuererklärung ein. Auch Schornsteinfegerarbeiten kann man in diesem Jahr erstmals geltend machen. Steuerberater Wawro rät, auch die (anteiligen) Kosten für die Straßenreinigung anzugeben – das Finanzamt erkenne die Ausgaben für die Schneebeseitigung an, „dann wäre eine Ausdehnung auf die Straßenreinigung nur konsequent“, meint der Experte.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Auch Tierhalter haben jetzt mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wer seine Katze oder seinen Hund in der Wohnung betreuen lässt, kann diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Maximal 4000 Euro zieht der Fiskus für haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausreinigung, Baby-, Tiersitter, Gärtner) ab – geltend machen kann man bis zu 20 000 Euro im Jahr, der Fiskus berücksichtigt davon 20 Prozent. Für Minijobber gelten Sonderregeln. Deren Lohn kann man bis zu einer Grenze von 2550 Euro im Jahr ansetzen, auch hier akzeptiert der Fiskus 20 Prozent, also 510 Euro im Jahr. Wer sämtliche Höchstbeträge ausschöpft und 28 550 Euro für Handwerker, Haushaltshilfen oder Pflegedienste ausgibt, kann im Jahr bis zu 5710 Euro sparen.
Werbungskosten
Haben Sie im vergangenen Jahr einen Computer oder ein Handy gekauft, die Sie auch beruflich nutzen? Dann sollten Sie unbedingt die Rechnungen heraussuchen. Auch Quittungen über Fachbücher, Bescheinigungen über Weiterbildungen, Englischkurse oder Passbilder für Bewerbungen können Sie beim Finanzamt einreichen. Zwar hat jeder Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr, doch wird diese bei den meisten Beschäftigten schon allein von den Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit aufgezehrt. Arbeitnehmer, die täglich 15 Kilometer zur Arbeit fahren (einfache Strecke), kommen allein schon mit den Fahrtkosten über den Pauschbetrag, hat das Internetportal „Finanztip“ ausgerechnet. Jeder weitere Euro für den Beruf hilft beim Steuern sparen.
Arbeitszimmer
Hoffnungen vieler Arbeitnehmer, dass sie ihre Arbeitsecke im Wohnzimmer – zumindest anteilig – als Arbeitszimmer absetzen können, hat der Bundesfinanzhof Ende Januar zerschlagen. Es bleibt damit alles beim Alten: Ein Arbeitszimmer zählt bei der Steuer nur, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dient. „Zehn Prozent private Nutzung sind in Ordnung“, sagt Wawro – mehr aber wohl auch nicht. Das heißt, gelegentliches privates Surfen am Arbeitscomputer oder eine kurze Übernachtung von Verwandten auf der Couch im Home-Office sind unschädlich – allerdings nur dann, wenn man begründen kann, warum überhaupt ein Sofa im Arbeitszimmer steht.
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitszimmer erkennt der Fiskus nur an, wenn der Arbeitnehmer keinen Schreibtisch an seinem Arbeitsplatz hat, etwa bei Lehrern oder Erziehern. Maximal 1250 Euro kann man in solchen Fällen geltend machen. Wer – wie viele Freiberufler – ausschließlich im Home-Office arbeitet, also gar keinen anderen Arbeitsplatz hat, kann dagegen alle Kosten des Arbeitszimmers (anteilige Miete, Versicherung, Heizkosten, Mobiliar) absetzen.
Berufsausbildung
Wichtig für junge Leute: Die Regeln für die Anerkennung von Erstausbildungen haben sich im vergangenen Jahr geändert. Nun gelten strengere Vorgaben. Die Ausbildung muss mindestens zwölf Monate dauern, 20 Wochenstunden umfassen, nach einem Lehrplan ablaufen und mit einer Prüfung oder auf andere Art planmäßig enden. Nur dann kann man die dort anfallenden Kosten als Werbungskosten absetzen.
Wichtig ist das aber nicht nur für die Erstausbildung selbst, sondern auch für eine mögliche zweite Ausbildung – etwa ein Studium, eine teure Physiotherapie- oder Pilotenausbildung. Die mit dieser zweiten Ausbildung verbundenen Kosten kann man nämlich nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn die Zweitausbildung auf der ersten aufbaut und die Erstausbildung die neuen Voraussetzungen erfüllt. In der Vergangenheit hatte es dagegen ausgereicht, irgendeine Ausbildung vorweisen zu können. „Viele haben einfach einen Taxischein gemacht“, sagt Wawro. Warum das relevant ist? Werbungskosten kann man in voller Höhe absetzen und als Verlustvorträge auch Jahre später noch mit seinen Einnahmen verrechnen. Sonderausgaben werden dagegen nur in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen, und das auch nur bis zu einer Grenze von 6000 Euro.
Spenden
Für Spenden an Flüchtlinge gibt es seit dem 1. August 2015 vereinfachte Vorgaben. Eine Spendenbescheinigung ist auch bei Summen von 200 Euro und mehr nicht nötig, Quittung und Kontoauszug reichen, um die Spenden als Sonderausgaben abzusetzen. Übrigens: Auch die Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe geltend machen. Und zwar nicht nur die Beträge, die Ihnen der Arbeitgeber vom Lohn abzieht, sondern auch die Steuer, die die Banken jetzt von Ihren Kapitalerträgen einbehalten. Tipp: Verlangen Sie von der Bank eine Aufstellung und machen Sie die Abzüge geltend!
Rentner
Zwei Prozent mehr Rente gab es 2015, 2016 sollen die Renten sogar um fünf Prozent steigen. Müssen Rentner jetzt Steuern zahlen? Grundsätzlich gilt: Jeder Rentner hat einen Rentenfreibetrag, der steuerfrei bleibt. Der Freibetrag ist ein fester Euro-Betrag, der ein Leben lang gleich bleibt. Wie hoch er ist, hängt davon ab, wann man Rentner geworden ist.
Beispiel: Wer 2004 in Rente gegangen ist, hat einen Freibetrag von 50 Prozent. Bei einer Jahresrente von 12.000 Euro bleiben 6000 Euro steuerfrei, 6000 Euro sind steuerpflichtig. Ein Rentenplus erhöht den steuerpflichtigen Anteil. Wer statt 12.000 Euro künftig 13.000 Euro bekommt, muss 7000 Euro versteuern. Wer außer der Rente nichts hat, bleibt dennoch steuerfrei. Dafür sorgt der Grundfreibetrag von 8472 Euro.
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität