Zuhause arbeiten: Das Sofa als Büro
Im Homeoffice: Was Beschäftigte dürfen - und wozu sie verpflichtet sind.
In aller Ruhe arbeiten, nicht jeden Tag im Stau stehen, mehr für die Kinder da sein: Die Arbeit im Homeoffice bietet Arbeitnehmern einige Vorteile. Hat man eigentlich Anspruch auf diese flexible Lösung? Wie ist man zu Hause versichert? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Recht auf Abwesenheit
Die Niederländer haben seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf die Arbeit zu Hause. Sie können einen Antrag beim Arbeitgeber stellen, und der darf nur mit guter Begründung ablehnen. In Deutschland können Arbeitnehmer von solchen Vorteilen nur träumen: „Hier ist das Homeoffice eine freie Ermessenssache“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln, die in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein tätig ist. Wer wann und wie im Homeoffice bleiben kann, entscheidet der Arbeitgeber ganz allein. „Ein Anrecht darauf gibt es nicht, außer diese Regelung wurde von vornherein im Arbeitsvertrag festgehalten.“
Wer den Präsenzdienst in der Firma verringern möchte, muss mit seinem Arbeitgeber verhandeln. „Man sollte sich gute Gründe dafür suchen, damit der Arbeitgeber in dieser Arbeitsform auch Vorteile sieht.“ Argumente könnten etwa sein, dass man zu Hause mehr Ruhe für kreative Prozesse hat als im Großraumbüro oder weniger gestresst ist, weil die familiäre Situation dadurch entlastet wird.
Arbeitsausstattung
Wenn der Arbeitgeber grünes Licht für die Arbeit im Homeoffice gibt, muss für ein entsprechendes Büro gesorgt werden. Ein extra Raum ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Der Laptop am Esszimmertisch darf es aber auch nicht sein: „Für das Homeoffice gelten die gleichen Regeln des Arbeitsschutzes wie im Firmenbüro“, erklärt Oberthür. Das heißt: Der Arbeitsplatz muss zum Beispiel einen ausreichend großen Bildschirm haben und gut beleuchtet sein. Die Höhe und Ergonomie von Tisch und Stühlen muss gesetzlichen Normen entsprechen. Im Idealfall gibt es eine schriftliche Vereinbarung. „Dabei sollte dann auch die Frage geklärt werden, wer für die Anschaffungskosten aufkommt.“
Ist das Homeoffice im Arbeitsvertrag verpflichtend vorgegeben, muss der Arbeitgeber die Arbeitsutensilien stellen. Dazu gehört auch Software. Ist die Vereinbarung nachträglich getroffen, gilt es darüber zu verhandeln. „Hier gibt es gesetzlich noch keine verbindlichen Vorgaben“, sagt Oberthür.
Arbeitszeiten
Die Arbeit im Homeoffice ist kein Freifahrtschein für absolute Flexibilität. Gerade bei festen Stundenverträgen oder Arbeitszeiten kann der Arbeitgeber auf Kontrollen bestehen, etwa auf das Einloggen in das Arbeitsprogramm zu festen Zeiten oder die telefonische Erreichbarkeit. „Eine Webcam darf er aber nicht einrichten“, nennt Arbeitsrechts-Expertin Oberthür Grenzen.
Typsache
Das Homeoffice erlaubt den Mitarbeitern viele Freiheiten. Statt im Anzug können sie nun auch in der Jogginghose am Schreibtisch sitzen oder nebenbei mal private Telefonate führen, ohne dass es den Kollegen auffällt. Die Verführung, sich ablenken zu lassen, ist groß. Gerlind Pracht, Arbeits- und Organisationspsychologin aus Minden, hält die Arbeit im Homeoffice deshalb für eine reine Typsache: „Je weniger gut selbstorganisiert man ist, umso schwieriger ist es, sich zum Beispiel nicht ablenken zu lassen und nicht die falschen Prioritäten zu setzen.“ Schwierig wird es immer dann, wenn die eigene Wohnung keinen störungsfreien Arbeitsplatz bietet, etwa weil mittags die Kinder wieder da sind. „Lebens- und Arbeitsbereich müssen für Homeoffice-Tätige gut voneinander abgrenzbar sein.“
Unfallversicherung
Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter auch im heimischen Büro unfallversichert. „Allerdings wurde hier in Gerichtsverfahren schon sehr unterschiedlich entschieden“, sagt Oberthür. Wer im heimischen Büroraum ausrutscht, ist im Normalfall versichert. „Passiert das auf dem Weg zur Küche, ist die Lage wiederum nicht mehr eindeutig.“
Arbeitszimmer absetzen
Die Kosten für das Heimbüro kann man von der Steuer absetzen, aber nicht immer vollständig. „Man muss genau differenzieren“, sagt Christian Böke, Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbands Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Die Ausstattung eines privaten Büros – etwa Technik, Möbel, Lampen, Regale – kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch die laufenden Kosten wie Miete, Strom und Betriebskosten können Mitarbeiter anteilig aufschlagen. „Wer in der Firma einen Arbeitsplatz hat, der jederzeit nutzbar ist, kann auf diese Steuervorteile nicht zurückgreifen“, erklärt Böke. Begünstigt werden nur Arbeitnehmer, die das Homeoffice nutzen müssen.
Bei geringer Homeoffice-Tätigkeit gilt dabei ein Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr. Bei Arbeitnehmern, deren Homeoffice nachweislich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist, fällt diese Obergrenze weg. Grundsätzlich akzeptiere das Finanzamt nur Bürokosten für einen separaten Raum. „Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Flur wird noch nicht anerkannt.“ dpa
Bettina Levecke
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