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Die Schufa muss nicht verraten, wie sie die Bonität berechnet.
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Update

Klage gegen Berechnung der Bonität: Schufa darf ihr Geheimnis wahren

Eine Frau hatte wissen wollen, wie die Schufa die Bonität der Deutschen berechnet. Doch die Auskunftei darf auch künftig diese geheime Formel für sich behalten - urteile der Bundesgerichtshof.

Die Schufa darf ihr Geheimnis wahren. Die Auskunftei muss nicht verraten, wie sie die Kreditwürdigkeit der Verbraucher berechnet. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Frau aus Hessen hatte erzwingen wollen, dass das Unternehmen die Karten auf den Tisch legt. Denn nur wenn die Schufa sie hoch genug einstuft, können Verbraucher einen Kredit bei einer Bank bekommen, einen Handyvertrag abschließen oder eine Wohnung anmieten.
Das Gericht bestätigte aber die auch heute schon gängige Praxis: Die Auskunftei muss den Verbrauchern lediglich mitteilen, welche Daten sie gespeichert hat und wie ihr Gesamturteil über die Bonität ausfällt. Schweigen darf sie dagegen über die Frage, wie sie aus den Daten die Kreditwürdigkeit errechnet.
Geklagt hatte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Frau, die schlechte Erfahrungen mit der Schufa gemacht hat: Im Oktober 2011will die 54-Jährige ein Auto kaufen und sich dafür Geld bei der Bank leihen. Doch die stellt sich quer, verweigert der Frau den Kredit. Der Grund: ihre schlechte Einstufung bei der Schufa. Der Autokauf platzt. Später stellt sich heraus, die Schufa hat sich im Namen geirrt – die Frau ist doch kreditwürdig. Im zweiten Anlauf geht dann alles glatt, die Frau bekommt das Geld. Doch sie ist verärgert, will wissen, was die Schufa eigentlich alles über sie weiß. Verwundert stellt sie fest, dass die Auskunftei ihre Kreditwürdigkeit gegenüber Banken mit 92,9 Prozent einstuft, gegenüber Telekommunikationsunternehmen nur mit 81,1 Prozent. Die 54-Jährige fragt sich, warum. Doch die Schufa weigert sich, das zu erklären und sagt, es sei ihr „schützenswertes Geschäftsgeheimnis“.

Zwei Mal ist die Frau mit ihrem Begehren schon vor Gericht gescheitert. Jetzt hat auch der Bundesgerichtshof die Revision zurückgewiesen. Die Richter mussten abwägen, was wichtiger ist: die Transparenz gegenüber den Verbrauchern oder das Betriebsgeheimnis der Schufa? Die Auskunftei ist auf dem Markt zwar der größte, aber längst nicht der einzige Anbieter für die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Müsste sie offenlegen, wie sie die Bonität berechnet, hätte das der Konkurrenz in die Hände gespielt. Für die Schufa geht es um ein großes Geschäft: Jedes Jahr fragen Firmen über 100 Millionen mal die Bonität von Verbrauchern bei der Auskunftei ab. Damit hat die Schufa zuletzt einen Umsatz von 119 Millionen Euro gemacht. Verbraucherschützer sind von dem Urteil des Bundesgerichtshofs enttäuscht. Sie hatten gehofft, einen genaueren Einblick in die Arbeit der Schufa zu bekommen. „Die Verbraucher haben Anspruch auf eine höchstmögliche Transparenz“, sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) dem Tagesspiegel. So blieben viele Fragen offen: zum Beispiel sei unklar, inwiefern die Kreditwürdigkeit sinke, wenn jemand häufig umziehe. Um zu bestimmen, wie kreditwürdig Verbraucher sind, sammelt die Schufa Daten. Derzeit besitzt sie Informationen über 66 Millionen Menschen. Von ihnen kennt die Auskunftei Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort. Sie weiß, wie viele Konten, Kredite, Handy- und Leasingverträge sie haben und ob sie Insolvenz angemeldet haben. All diese Daten speist die Schufa in ein Computersystem ein, das am Ende einen Prozentwert ausspuckt. Je näher der an 100 Prozent liegt, für desto wahrscheinlicher hält die Schufa es, dass der Betroffene zum Beispiel einen Kredit zurückzahlt. Genau 100 Prozent bekommt aber niemand. Denn eine vollständige „Garantie, dass jemand seine Rechnungen bezahlt, gibt es nicht“, schreibt die Schufa.

Auch wenn die Verbraucher nach dem BGH-Urteil weiterhin nicht erfahren, wie die Schufa ihre Kreditwürdigkeit berechnet: Sie können zumindest abfragen, welche Daten die Schufa über sie speichert. Und das sollten sie auch tun, raten Verbraucherschützer. Denn nicht immer sind die gespeicherten Daten richtig. So kann es auch dann zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen, wenn jemand eine unberechtigte Forderung zu Recht nicht begleicht. Dann können und sollten Verbraucher widersprechen.

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