Steuerbetrug im Netz: Schärfere Regeln für Online-Marktplätze
Umsatzsteuerbetrug auf Handelsplattformen hat zugenommen. Die deutschen Finanzminister wollen daher die Betreiber stärker in die Haftung nehmen.
Auf Betreiber von Online-Plattformen, auf denen andere Händler aktiv sind, kommen schärfere Regeln zu. Die Finanzminister der deutschen Länder haben am Freitag bei ihrem Treffen in Goslar beschlossen, im Kampf gegen den Online-Umsatzsteuerbetrug strengere Haftungsregeln einzuführen – und zwar so bald wie möglich. Sie wollen nicht abwarten, bis die schon im Vorjahr beschlossenen neuen EU-Vorschriften im Jahr 2021 in Kraft treten. In Deutschland registrierte Plattformbetreiber müssen daher damit rechnen, in Haftung genommen zu werden, wenn gewerblich tätige Dritte auf ihrem Online-Marktplatz die Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus nicht abführen. Und zwar unabhängig davon, wo ihre Server stehen.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) bezifferte den Schaden, der durch Betrüger bislang entsteht, auf eine dreistellige Millionensumme im Jahr. „Onlinehandel boomt und mit ihm leider auch der Steuerbetrug“, sagte der CDU-Politiker. „Mit der Haftungsregel für die Betreiber elektronischer Marktplätze wie etwa Amazon setzen wir dem nun schnell konkrete und wirksame Maßnahmen entgegen.“ Auch für Ebay dürfte das gelten. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2019 gelten. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) sagte: „Steuerehrliche Unternehmen haben auch einen gravierenden Wettbewerbsnachteil gegenüber Händlern, die durch planmäßige Steuerhinterziehung ihre Waren zu einem niedrigeren Preis anbieten können.“
Ziel ist steuerliche Registrierung
Meist sind es unabhängige Anbieter aus dem Ausland, die auf ihre Verkäufe keine Umsatzsteuer abführen. Die vorgesehene Haftung der Betreiber geht in zwei Richtungen. Zum einen sollen sie künftig belangt werden können, wenn die Steuerbehörden Umsatzsteuerbetrug durch Händler entdecken. Zum anderen, wenn sie „steuerunehrliche“ Händler weiter auf ihren Plattformen zulassen. Ziel ist, dass Plattformbetreiber sich selbst darum kümmern, dass auch alle ausländischen Händler sich in Deutschland steuerlich registrieren. Denn der Haftung entgeht, wer eine solche Registrierung verlangt, bevor ein Händler einen Marktplatz nutzen darf. Die EU-Regelung ab 2021 geht dann noch einen Schritt weiter, indem sie es den Plattformbetreibern auferlegt, die Umsatzsteuer abzuführen und sich die geleistete Steuer bei den Händlern selber zu holen. Den Vorschlag der EU, eine Digitalsteuer für international agierende Online- Konzerne einzuführen, um deren Steuervermeidungsstrategien zu durchkreuzen, sehen die deutschen Finanzminister mit Skepsis. Sie fürchten, wie Schäfer sagte, dass dann auch andere grenzüberschreitend aktive Branchen Sonderregelungen fordern könnten.
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