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Offiziell ist das teure Telefonieren im Ausland passé.
© dpa

Trotz Abschaffung der Gebühren: Roaming bleibt Kostenfalle im Urlaub

Mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren sollen Extrakosten im EU-Ausland wegfallen. Doch die Umsetzung hakt.

Im europäischen Ausland so telefonieren wie zu Hause auch: Das war der Plan der EU-Kommission, als sie die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 offiziell abschaffte. Seitdem können Nutzer in allen 28 EU-Staaten sowie in Liechtenstein, Island und Norwegen zum heimischen Mobilfunktarif telefonieren und surfen. Überteuerte Kosten gehören der Vergangenheit an, deutsche Mobilfunknutzer sollen jährlich rund 144 Euro sparen. So die Theorie. In der Praxis gibt es Verbraucherschützern zufolge Umsetzungsprobleme: „Dass es unterschiedliche Auffassungen zur automatischen Umstellung des EU-Roaming-Tarifs gibt, liegt nicht zuletzt an den teils schwammigen Formulierungen der Verordnung“, schreibt die Berliner Verbraucherzentrale. Zusatzkosten fielen nicht überall automatisch weg.

Einschränkungen beim Telefonieren

Dass es Einschränkungen für Nutzer gibt, zeigt eine Studie der Stiftung Warentest. Demnach können bei 9 von 16 Anbietern weiter Extrakosten im Ausland anfallen. Klauseln gibt es vor allem bei Sondertarifen der Discounter. Die sogenannten Community-Verbindungen von Anbietern wie Aldi, Lidl undTchibo sind im Ausland – anders als im Inland – auch in Zukunft kostenpflichtig. Allerdings ist das die Ausnahme. In der Regel steht dem Nutzer, wenn seinVertrag zu Hause Telefonieren und SMS-Versand ohne Limit vorsieht, dasselbe auch im EU-Ausland zu.

Einschränkungen beim Surfen

Für die Nutzung von mobilen Daten gilt das nicht zwangsläufig. Sieht ein Vertrag unbegrenzte oder sehr günstige mobile Datendienste im Inland vor, kann der Anbieter im Ausland dennoch eine Sicherheitsgrenze („Fair Use“) für die Nutzung von Datendiensten anwenden. Gewöhnlich reicht das Volumen trotz Limitierung. Dennoch muss der Anbieter seine Kunden in solchen Fällen informieren.

Schweiz macht nicht mit

Neben den eigenen Vertragsbedingungen sollte man auch sein Reiseziel in die Kalkulation einbeziehen, denn die neue Reisefreiheit gilt nur innerhalb der EU. Andorra, Monaco und San Marino beispielsweise gehören nicht dazu und dürfen die Gebühren weiterhin erheben. Auch die Schweiz macht nicht mit.

Kreuzfahrten als Kostenfalle

Die EU-Roaming-Verordnung gilt ausschließlich für die Mobilfunknutzung und für Datenverbindungen an Land und am Boden. „Wer auf einem Kreuzfahrtschiff oder im Flugzeug telefonieren oder surfen will, muss unter Umständen weiterhin mit hohen Kosten rechnen“, sagt Eva Klaar, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Ist das Handy zu weit weg von den ländlichen Funkmasten, greift es auf ein satellitengestütztes Netz zu. Das kann schnell teuer werden, Datenverbindungen können bis zu 30 Euro pro Megabyte kosten.

Alte Verträge loswerden

Die Option im Ausland zu telefonieren war bereits vor der EU-Verordnung in Verträgen einiger Mobilfunkanbieter enthalten. Obwohl diese Roaming-Angebote mit der neuen Verordnung obsolet sind, fallen die altvertraglichen Mehrkosten nicht immer automatisch weg. Kunden von O2 zum Beispiel müssen selbst aktiv werden und eine SMS mit „JA“ an eine Kurzwahlnummer senden, um von der Umstellung zu profitieren. Kunden von Vodafone können die „EU-Option“ aus ihrem Vertrag streichen und so monatlich bis zu fünf Euro sparen. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale allen Mobilfunknutzern sich bei ihrem Anbieter über die neuen Rahmenbedingungen zu informieren.

Wem die Verordnung nützt

Die einen wollen im Urlaub Onlinedienste nutzen, die anderen ihren Lieben ein Lebenszeichen schicken. Rund 71 Prozent der deutschen Arbeitnehmer wollen außerdem für ihren Chef erreichbar sein. Das geht aus einer Umfrage von Bitkom Research hervor. 59 Prozent sind demnach per Telefon oder über Messenger-Dienste wie Whatsapp erreichbar. Selbst wer auch im Urlaub arbeiten will, kann also ab sofort sparen. Wenn er denn die Tücken kennt.

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