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Flugärger: Immer mehr Flüge fallen aus oder sind verspätet.
© Hannibal Hanschke/dpa

Verbraucherschutz: Reisende sollen leichter Entschädigung erhalten

Die Zahl der Beschwerden im Flug- und Zugverkehr hat sich im letzten Jahr verdoppelt. Die Politik will Entschädigungsverfahren nun deutlich vereinfachen.

Immer mehr Kunden verlangen eine Entschädigung für verspätete Züge oder annullierte Flüge, und die Politik will ihnen helfen, diese leichter und schneller zu bekommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Antrag des Saarlands zu, Entschädigungen automatisch zu überweisen.

Die Länder fordern die Bundesregierung demnach auf, neue gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, „etwa hinsichtlich der Automatisierung des Entschädigungsverfahrens“. Es sei nicht einzusehen, dass Flüge und Züge per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden müsse, heißt es in dem Antrag.

„Wer Flug- oder Bahntickets bucht und dann sprichwörtlich am Gate oder Bahnsteig stehengelassen wird, darf am Ende nicht länger der Dumme sein und seinen finanziellen Ansprüchen hinterherlaufen müssen“, sagte Umwelt- und Verbraucherminister Reinhold Jost (SPD), derzeit Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz, der Deutschen Presse-Agentur. Die Verbraucher sollten künftig bei Verspätung oder Ausfall von Flug oder Bahn eine automatische Entschädigung bekommen - „ohne Formulardschungel, ohne wochenlanges Warten oder Ärger mit der Servicehotline“. Das gehe technisch und müsse daher nun zügig angegangen werden.

Allerdings fordern immer mehr Kunden auch aktiv ihr Recht ein. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) rechnet mit rund 32.000 Schlichtungsanträgen in diesem Jahr, das wären doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. „Rund 90 Prozent aller in diesem Jahr eingegangenen Schlichtungsanträge betreffen den Bereich Flug“, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe am Freitag in Berlin. Die SÖP mit Sitz in Berlin hilft Kunden bei Ärger mit Airlines, der Bahn, Fernbussen oder öffentlichen Verkehrsunternehmen, für Verbraucher ist der Service kostenlos. (mit dpa)

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