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Der Pflegeberuf soll attraktiver werden.
© dpa

Tariflöhne: Regierung einigt sich auf bessere Bezahlung für Pfleger

Die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften ist per Gesetz "nicht unwirtschaftlich". Kostenträger könnten sich nun nicht mehr aus der Verantwortung stehlen und Niedriglöhne zahlen.

Beschäftigte in Pflegeheimen sollen künftig nicht mehr mit Niedriglöhnen abgespeist werden können, sofern Tarifvereinbarungen bestehen. Das sieht eine Nachbesserung der Pflegereform vor, auf die sich die Experten von Union und SPD kurz vor dem anstehenden Bundestagsbeschluss noch verständigt haben.

Am Freitag einigten sich ihre Berichterstatter darauf, dass die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften im Gesetz ausdrücklich als „nicht unwirtschaftlich“ festgeschrieben wird. Das bedeutet nicht nur, dass Tariflöhne von den Kostenträgern künftig verlässlich refinanziert werden müssen. Die Heime haben dann auch nachzuweisen, dass die erstatteten Tariflöhne tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. „Das war uns ziemlich wichtig“, sagte SPD-Pflegeexpertin Hilde Mattheis dem Tagesspiegel.

Die Initiative ist Teil der Regierungspläne, die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes könnten bis zum Jahr 2025 mehr als 150.000 Pflegekräfte fehlen. Bisher erkannten die Pflegekassen bei den Verhandlungen über die Pflegesätze tarifliche Regelungen für die Einrichtungen oft nicht an.

Der Pflegebevollmächtigte der Regierung, Karl-Josef Laumann (CDU), begrüßte die Nachbesserung. „Auf diese Weise können wir die schwarzen Schafe erwischen, die gegen die Pflegesatz-Vereinbarungen verstoßen.“ Die Mittel, die bei den Pflegesatzvereinbarungen für das Personal ausgehandelt werden, müssten auch bei den Beschäftigten ankommen. Gleichzeitig forderte er für Pflegekräfte „endlich auch in der Fläche faire Löhne“. Durch die Klarstellung, dass eine Bezahlung nach Tarif nicht unwirtschaftlich ist, könnten sich die Kostenträger nun nicht mehr „aus ihrer Verantwortung stehlen und auf Niedriglöhnen bestehen“. Am Dienstag beraten die Fraktions-Arbeitsgruppen erneut über das Pflegegesetz, am Freitag soll es der Bundestag beschließen.

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