Einigung der Mindestlohnkommission: Mindestlohn in der Pflege steigt auf 9,40 Euro
Bereits im neuen Jahr soll der Mindestlohn in der Pflege steigen. Doch weder Arbeitgeber noch Gewerkschaft sind mit der Einigung der zuständigen Kommission zufrieden. Ministerin Nahles begrüßt den Kompromiss.
Der Mindestlohn in der Pflegebranche steigt ab 1. Januar 2015 auf 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Das ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen in der Pflege-Mindestlohnkommission, wie das Bundesarbeitsministerium am Freitag in Berlin mitteilte.
In der Folge soll der Mindestlohn bis Januar 2017 in zwei Schritten auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten wachsen. Überdies soll der Pflege-Mindestlohn ab 1. Oktober 2015 neu auch für Betreuungs- und Assistenzkräfte in Heimen gelten. Derzeit liegt deren Lohnuntergrenze bei 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten.
Langwierige Verhandlungen der Mindestlohnkommission
Die beim Bundesarbeitsministerium angesiedelte Mindestlohnkommission ist mit Vertretern der Arbeitnehmer und Gewerkschaften sowie der kirchlichen, kommunalen und privaten Arbeitgeber besetzt. Die Verhandlungen hatten bereits im Februar begonnen, zogen sich aber wegen Diskussionen auf Detailbasis, der vielen Beteiligten und deren Rückkopplung in die eigenen Gremien so lange hin.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) begrüßte das Ergebnis. Von den etwa 950 000 Beschäftigten in der Pflegebranche profitieren nach Branchenangaben vor allem Pflegehilfskräfte in ländlichen Regionen von dem höheren Mindestlohn. Das Gehaltsniveau der Pflegefachkräfte liegt bereits deutlich darüber, laut Arbeitgebern im Schnitt bei gut 2800 Euro.
Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zufrieden
Die Gewerkschaft Verdi zeigte sich enttäuscht von der Höhe des Mindestlohns. In der Branche seien mehr Tarifverträge nötig, so Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Ohne den Druck der Beschäftigten könne kein vernünftiges Ergebnis erzielt werden. Verdi hatte einen Mindestlohn von 12,50 Euro gefordert. Einer stärkeren Anhebung hätten Rendite-Erwartungen einiger privater Arbeitgeber entgegengestanden - sowie der Widerstand der kommunalen Arbeitgeberverbände. Hintergrund sei, dass die Städte höhere Sozialhilfe-Kosten fürchteten, wenn die Heime höhere Sätze verlangen müssten. Diese müssten dann auch für jene Pflegebedürftige gelten , für die letztlich die Sozialhilfe aufkommen müsste.
Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, sagte: "Für einige Unternehmen der Pflegewirtschaft wird die neue Lohnuntergrenze, die deutlich über dem zukünftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt, zu einer großen finanziellen Herausforderung werden."
Die Arbeiterwohlfahrt begrüßte, dass jenen Arbeitgebern das Handwerk gelegt werde, die in der Pflege zu geringe Löhne zahlen. Jedoch brauche es für den gesamten Sozialbereich einen flächendeckenden Entgelttarifvertrag.
(dpa)