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Rund 47 Millionen Euro muss Porsche an nun an die Kläger zahlen.
© dpa

Diesel-Skandal: Porsche zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt

Das Landgericht Stuttgart urteilt, der Autobauer habe die Aktionäre zu spät über Folgen des Diesel-Skandals informiert. Porsche wehrt sich gegen das Urteil.

Das Landgericht Stuttgart hat in einem ersten Urteil über eine Anlegerklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal den VW-Großaktionär Porsche SE zu Schadenersatz verurteilt. Wie zwei Anwaltskanzleien von klagenden Aktionären am Mittwoch erklärten, habe die Holding nach Auffassung des Gerichts den Kapitalmarkt zu spät und damit fehlerhaft über die Folgen des Dieselskandals informiert.

Die Kanzlei Nieding + Barth erstritt demnach 3,2 Millionen Euro für den Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton. Den von Rechtsanwalt Josef Broich vertretenen Anlegern habe das Gericht 44 Millionen Euro zugesprochen, erklärte deren Partnerkanzlei Tilp. Das Gericht war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

So wie viele andere Aktionäre der Porsche SE und des Volkswagen-Konzerns werfen die Kläger dem Unternehmen vor, im September 2015 zu spät über die finanziellen Folgen von Dieselgate informiert zu haben. Dies habe zu Kursverlusten der Anleger geführt. Weitere Klagen sind noch anhängig.

Die Porsche SE wies die Klagen als unbegründet zurück und hatte früher erklärt, gegen ein Schadenersatzurteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. Zur Zeit des Dieselabgasbetrugs war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der Porsche SE, über welche die Familien Porsche und Piech ihre Stimmrechtsmehrheit an Volkswagen hält. Das Gericht folgte den Anwälten zufolge der Argumentation der Kläger, wonach Winterkorns Wissen als VW-Chef auch der Porsche SE bekannt gewesen sein müsste. Eine Gewinnwarnung hätte es schon im Mai 2014 geben müssen.

Die Holding dagegen erklärte, es bestehe eine Verschwiegenheitspflicht zwischen den Vorständen der beiden Unternehmen, sodass Winterkorn die Holding über VW-Interna nicht in Kenntnis setzen musste. rtr

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