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In der Baubranche wird oft geschummelt. Ebenso in Hotels und Gaststätten, bei der privaten Hausreinigung und im Einzelhandel.
© imago/photothek

Verstöße gegen den Mindestlohn: Nicht einmal das Mindeste zahlen

Unternehmen müssen Millionen zahlen, weil sie gegen den Mindestlohn verstoßen. Die Dunkelziffer soll allerdings noch deutlich höher sein.

Berlin - Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn haben die deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr 4,2 Millionen Euro gekostet. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor. Demnach leitete der Zoll rund 2500 Ermittlungsverfahren ein, weil Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstießen, in jedem zweiten Fall musste der Betrieb ein Bußgeld zahlen. Der Schaden durch die Verstöße belaufe sich insgesamt auf knapp 5,5 Millionen Euro, heißt es in dem Schreiben von Staatssekretär Michael Meister (CDU).

Die Zahl der Verfahren und die Summe der Bußgelder haben sich im Vergleich zum Jahr 2016 erhöht. Ein Grund dafür ist aber auch, dass die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die auch gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht, deutlich mehr kontrolliert hat: Überprüften die Zöllner im ersten Halbjahr 2016 noch 19 564 Betriebe, waren es 2017 in den ersten sechs Monaten 27 323 Arbeitgeber. Bezogen auf die Gesamtzahl der knapp 2,2 Millionen Betriebe mit wenigstens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wurden damit aber trotzdem nur rund zwei Prozent der Betriebe überprüft.

„Allein schon der ermittelte Schaden von 5,5 Millionen Euro bei 2521 Ermittlungsverfahren gegen Mindestlohnverstöße 2017 ist ein Skandal“, sagte Linken-Chef Bernd Riexinger. Nach dem Gesetz kann die Geldbuße bis zu 500 000 Euro betragen. Wer die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentiert, kann mit bis zu 30 000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Riexinger geht außerdem davon aus, dass viele Verstöße gar nicht aufgedeckt werden. „Leider müssen wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.“ Er vermutet einen tatsächlichen Betrug von mehreren Hundert Millionen Euro. Aus seiner Sicht sei es höchste Zeit für wirkungsvollere Kontrollen. Dabei werden entweder die Beschäftigten selbst befragt, die auf dem Gelände, im Betrieb eines Arbeitgebers angetroffen werden. Oder es kann auf die Prüfung von Geschäftsunterlagen hinauslaufen. Oder beides. Geprüft wird grundsätzlich ohne Ankündigung.

Eine Befragung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hatte kürzlich für das Jahr 2016 ergeben, dass 1,8 Millionen Arbeitnehmer weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten – der derzeit bei 8,84 Euro liegt – obwohl sie einen Anspruch darauf hatten. Ein Teil der Betriebe trickste, indem Bereitschaftszeiten nicht bezahlt oder Kosten für Arbeitsmaterial vom Lohn abgezogen wurden. Verstöße haben die DIW-Forscher vor allem im Bauwesen, in Hotels und Gaststätten, in der Gebäudereinigung und im Einzelhandel festgestellt.

„Man müsste sich mal vorstellen, die Meldung wäre gewesen in einem Wochenbericht des DIW, 1,8 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland schwindeln bei Hartz IV – was hier für ein Aufschrei gewesen wäre in diesem Land“, sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell dazu. „Hier betrügen Arbeitgeber 1,8 Millionen Beschäftigte, und das wird so hingenommen, als wenn das ein alltäglicher Vorgang wäre. Und das ist das eigentlich Skandalöse. Ein Rechtsstaat stellt sich auch infrage, wenn er das einfach so durchgehen lässt.“

Um die „Arbeitsmarktkriminalität“ besser aufzudecken, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Aufstockung der Kontrolleure auf 10 000 Stellen. Am 1.Dezember 2017 waren 6428 Stellen besetzt – weniger als eingeplant. Außerdem müssten die Dokumentationspflichten der Unternehmen laut dem DGB ausgebaut werden. Überlegenswert wäre, dass die Arbeitszeitaufzeichnung tagesaktuell zu erfolgen hat und die Unterlagen am Ort der Beschäftigung verwahrt werden müssen. Die bisherigen Regelungen würden zu viele Manipulationen ermöglichen.

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