Info für Verbraucher: Musterklage gegen VW zum Mitmachen – ab sofort
Verbraucher können sich ab sofort an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligen. Wir sagen Ihnen, wie es geht und was es bringt. Fragen und Antworten.
Das Interesse ist groß, der Informationsbedarf riesig. Mit der Musterfeststellungsklage, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und der ADAC Anfang November beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht haben, sehen viele VW-Kunden jetzt ihre Chance, den größten deutschen Autohersteller für seine Manipulationen zur Rechenschaft zu ziehen. Jetzt wird es Ernst. Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister für die neue Massenklage eingerichtet.
Einer war schon schneller: Für die Klage der Schutzgemeinschaft der Bankkunden gegen die Mercedes Bank gab es bereits ein entsprechendes Klageregister. Die Schutzgemeinschaft nutzt das neue Instrument gleich zwei Mal. Sie verklagt zwei Autobanken, die Volkswagen Bank und die Mercedes Bank. Das Ziel: Kunden, die ihr Auto auf Kredit gekauft haben, sollen den Finanzierungsvertrag widerrufen und den Wagen zurückgeben dürfen. Vor allem für Besitzer eines manipulierten Diesel-Autos wäre das ein attraktiver Ausweg, den Wagen ohne großen Schaden wieder loszuwerden.
Was ist die Musterfeststellungsklage?
Mit seiner Klage gegen VW will der VZBV gerichtlich feststellen lassen, dass Volkswagen Verbraucher durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Geklärt werden soll außerdem, ob Kunden, falls sie ihr Auto zurückgeben dürfen, ihr Geld in voller Höhe zurückbekommen oder eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Die zwei Musterfeststellungsklagen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden haben eine andere Zielrichtung. Die Schutzgemeinschaft ist der Auffassung, dass die Autobanken in ihren Kreditverträgen die Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben und dass die Darlehensverträge daher rückabgewickelt werden können. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten die Kunden ein auf Pump gekauftes Auto zurückgeben und ihre Anzahlungen und die Kreditraten zurückverlangen. Einzig auf den Zinskosten blieben sie sitzen. Doch das wäre wohl zu verschmerzen. „Die Zinsen für Neuwagen lagen teilweise unter einem Prozent“, sagte der Berliner Anwalt Timo Gansel, der das Verfahren betreut, dem Tagesspiegel.
Wer kann sich beteiligen?
An den Musterfeststellungsklagen der Schutzgemeinschaft können sich Verbraucher beteiligen, die ihr Auto – ob neu oder gebraucht – über eine der beklagten Banken finanziert haben. Dabei erstreckt sich die Klage gegen die VW-Bank auch auf die Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank und AutoEuropa Bank. Anders als bei der Klage des VZBV geht es keinesfalls nur um manipulierte Diesel, sondern um alle Fahrzeuge. Allerdings dürfte der Prozess vor allem für Diesel-Kunden interessant sein, deren Autos enorme Wertverluste erlitten haben.
Der Musterfeststellungsklage des VZBV können sich dagegen nur Diesel-Käufer der Marken VW, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) anschließen, in denen eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde und für die es einen amtlichen Rückruf gibt. Das Auto muss nach dem 1. November 2008 gekauft worden sein und der Eigentümer darf noch nicht selbst geklagt haben.
Was ist mit My Right?
Mehr als 23 000 VW-Kunden haben ihre Ansprüche an den Prozessfinanzierer My Right abgetreten. Damit können sie sich eigentlich nicht mehr an der Musterfeststellungsklage beteiligen, betont Rechtsanwalt Ralph Stoll, der für den VZBV und den ADAC den Musterprozess durchführt. Im Zuge der Abtretung haben diese Kunden keine Ansprüche mehr. Dennoch sollten sich auch diese Verbraucher in das neue Klageregister eintragen, empfiehlt der Anwalt. Sollte das My Right-Modell nämlich vor Gericht keinen Bestand haben, wären die Kunden mit der Musterfeststellungsklage auf der sicheren Seite. Denn Ende des Jahres verjährt ein Großteil der Ansprüche gegen VW.
Wer sich bis dahin in das Klageregister einträgt, verhindert die Verjährung. My Right hat der Stiftung Warentest gegenüber versprochen, alle Kunden gehen zu lassen und ihnen auf Wunsch die Ansprüche zurückzuübertragen. In Schreiben an die Betroffenen wirbt My Right jedoch dafür, bei der Stange zu bleiben. Zwar sei die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage umsonst, aber die Kunden hätten das Prozesskostenrisiko bei möglichen Anschlussklagen, schreibt das Unternehmen.
Auch seien Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen. Auch die Stiftung Warentest gibt zu bedenken, dass bei der Musterfeststellungsklage möglicherweise nach dem Grundsatzurteil eine zweite Klage im Einzelfall nötig ist. Bei My Right fließt das Geld zwar direkt aufs Konto, wird aber um eine Erfolgsprovision gemindert.
Wie melde ich mich an?
Das Bundesamt für Justiz wird das neue Klageregister einrichten. Für jede Musterfeststellungsklage wird es ein eigenes Anmeldeformular auf der Internetseite geben. Das muss man ausfüllen und absenden. Menschen, die kein Internet haben, können das Formular beim Bundesamt schriftlich oder telefonisch anfordern: Bundesamt für Justiz, Register für Musterfeststellungsklagen, 53094 Bonn, Telefon: 0228/99 410-6880.
Kostet das was?
Der Eintrag in das Register und die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage sind kostenlos. Allerdings müssen Kunden nach dem Urteil im Musterprozess ihre individuellen Ansprüche noch selber einklagen. Sie können sich dabei aber auf das Grundsatzurteil berufen.
Wo kann ich mich informieren?
Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de für den „News Alert“ anmelden. Telefonische Auskünfte gibt es von montags bis freitags auf der Hotline der VZ Nordrhein-Westfalen, Telefon: 030/32502700.
Wann muss ich mich anmelden?
Um die Verjährung möglicher Ansprüche gegen VW zu verhindern, sollte man sich bis Ende dieses Jahres in das Klageregister eintragen. Ansonsten kann man sich noch bis einen Tag vor der mündlichen Verhandlung anmelden. Ob das notfalls auch die Verjährung rückwirkend hemmt, ist aber unklar, gibt Rechtsanwalt Stoll zu bedenken.
Soll ich auf eigene Faust klagen?
Das hängt davon ab. Der Vorteil der Musterfeststellungsklage liegt darin, dass man zunächst keine Kosten hat. Diese können allerdings später entstehen, wenn man seinen individuellen Schaden gegenüber VW geltend macht oder mit der Autobank streitet. Der Nachteil: Das Verfahren ist umständlich und kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Deshalb wirbt Stoll dafür, selbst zu klagen, zumindest wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Die Kanzlei führt weit über 7000 Klagen gegen Audi, Seat, Skoda und Porsche. „Wir haben die überwiegende Zahl gewonnen“, sagt Stoll.