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Szene in einem Lokal: Viele Beschäftigte in der Gastronomie verdienen den Mindestlohn.
© Marc Tirl/ZB/dpa
Update

Lohnuntergrenze: Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 9,35 Euro steigen

Die zuständige Kommission schlägt vor, den Mindestlohn 2019 und 2020 schrittweise anzuheben. Linke und Arbeitnehmer plädieren für Anhebung auf mindestens 12 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Zum 1. Januar 2020 solle eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen, wie die zuständige Kommission in einem am Dienstag in Berlin vorgelegten Beschluss empfiehlt.

Die Linke kritisierte das Ergebnis. „Trotz der geplanten Erhöhung bleibt der Mindestlohn ein Mangellohn“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Susanne Ferschl. Der Mindestlohn sei von Anfang an zu niedrig angesetzt, und die Regeln für die Anhebung sorgten dafür, dass er es auch bleibe. Erwerbs- und Altersarmut würden damit zementiert. Das sei der grundlegende, politisch gewollte Konstruktionsfehler, den auch die Mindestlohnkommission nicht korrigieren könne. Die Linke forderte, den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen und sämtliche Ausnahmeregelungen abzuschaffen.

Kritik kam auch von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB). „Mit der jetzigen Koppelung an die vergangene Lohnentwicklung sind notwendige Anhebungen durch die Mindestlohnkommission nicht möglich“, erklärt KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann. Er warb für einen „Systemwechsel bei der Festlegung der Lohnuntergrenze in Deutschland“. Die jetzige Methode erlaube lediglich eine nachholende Anpassung in Trippelschritten. „Der Mindestlohn muss auf endlich eine andere Basis gestellt werden und mindestens 13,44 Euro für die geleistete Arbeitsstunde betragen“, so Luttmer-Bensmann. Mit einem solchen Lohn sei Leben in Deutschland möglich, für gutes Leben reiche es immer noch nicht.

Die neunköpfige Mindestlohnkommission orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne. Im Vorfeld war wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung mit einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns gerechnet worden. Neben zwei beratenden Wissenschaftlern und dem Vorsitzenden gehören der Kommission jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an.

Der Beschluss der Kommission sollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstagmittag überreicht werden. Die Bundesregierung muss ihn noch per Verordnung umsetzen. Heil kann den Vorschlag nicht ändern, sondern entweder zustimmen oder ablehnen.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Bei seiner Einführung betrug er 8,50 Euro pro Stunde. Knapp vier Millionen Arbeitnehmer hatten zuvor weniger verdient. Anfang 2017 war der gesetzliche Mindestlohn zum ersten Mal erhöht worden. (EPD, dpa)

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