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Thomas Middelhoff hält sich für unschuldig.
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Weiterhin Fluchtgefahr: Middelhoff bleibt im Gefängnis

Der Ex-Arcandor-Manager Thomas Middelhoff muss vorerst in der Untersuchungshaft bleiben: Eine neue Haftprüfung endete am Montag ohne Ergebnis. Das Gericht sieht weiterhin Fluchtgefahr.

Von Maris Hubschmid

Droht im Fall Thomas Middelhoff wirklich Fluchtgefahr? Im Essener Landgericht ist man sich da nach wie vor unsicher: Ein zweiter Haftprüfungstermin blieb am Montag ohne Ergebnis. Der Ex-Arcandor-Manager, der am Freitag wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung überraschend zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, bleibt deshalb vorerst in Gewahrsam, teilte man am späten Nachmittag in Essen mit. Im Laufe der Woche soll es aber weitere Gespräche geben.

Middelhoff will das Urteil anfechten

Aus dem Gerichtssaal war Thomas Middelhoff vergangene Woche direkt in eine Justizvollzugsanstalt überführt worden. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der ehemalige Chef des inzwischen insolventen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor das Unternehmen um mehr als 500 000 Euro schädigte, indem er zum Beispiel Flüge abrechnete, die er privat hätte zahlen müssen. Da das Gericht aber die Möglichkeit der Revision ließ, ist umstritten, ob der einstige Spitzenmanager bis zu einer weiteren Gerichtsentscheidung in Untersuchungshaft bleiben muss. Middelhoff will das Urteil anfechten.

Wenig Vertrauen: Er war "nicht ehrlich"

Dass die Sitzung am Montag ohne Ergebnis blieb, deutet darauf hin, dass die Richter sich schwer damit tun, Middelhoff das nötige Vertrauen entgegenzubringen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt gesagt, es gebe zu viele Unklarheiten – etwa darüber, über welche finanziellen Mittel Middelhoff noch verfüge, oder wo er wohne. Middelhoff, der ein Haus nahe Bielefeld hat, hatte sich zuletzt viel in seiner Zweitvilla in Saint Tropez aufgehalten. Negativ bewerteten die Richter dazu seine Auftritte vor Gericht: Middelhoff sei nicht ehrlich gewesen, habe abenteuerliche Erklärungen geliefert, in manchen Fällen schlicht gelogen, rügten sie. Nicht zuletzt sei die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe für den 61-Jährigen „vermutlich furchteinflößend“.

Geteilte Meinungen

Der harte Urteilsspruch hatte am Freitag geteilte Reaktionen hervorgerufen. Juristen hatten damit gerechnet, dass allenfalls eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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