Härtere Regeln für Briefkastenfirmen: Mehr Transparenz im Kampf gegen Steueroasen
Wer Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen unterhält, dem will der Staat künftig genauer auf die Finger schauen.
Die Veröffentlichung der „Panama-Papers“ vor zwei Monaten hat das Bundesfinanzministerium auf Trab gebracht. Die geheimen Daten hatten offenbart, wie Zehntausende von Reichen oder auch Unternehmen Geld vor den Steuerbehörden ihrer Länder zu verstecken suchten. Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) will bis zum Spätherbst gemeinsam mit den Ländern einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der die Nutzung von ausländischen Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung angeht. In den Ländern stößt er dabei auf großes Entgegenkommen – zumindest die Finanzminister der SPD haben seit längerem den Eindruck, dass das Schäuble-Ministerium bei der Verfolgung von Steuertatbeständen etwas passiver agiert als es aus ihrer Sicht geboten wäre. Vieles, was Schäuble unlängst in seinen zehn Punkten zur Bekämpfung von Steueroasen vorgelegt habe, werde seit Jahren aus den Ländern heraus gefordert, sagt einer von ihnen. An diesem Freitag aber will die Konferenz der Finanzminister einen Bund-Länder-Vorschlag beschließen, mit dem das Wirtschaften mit Briefkastenfirmen in Steueroasen erschwert und auch unterbunden werden soll. Es gehe um ein „Paket für mehr Transparenz“, sagte Schäubles Staatssekretär Michael Meister am Donnerstag. Die oft sehr verschachtelten Konstrukte von Briefkastenfirmen, bei denen die wahren Begünstigten vielfach verschleiert werden sollen, auch durch den Einsatz von Strohmännern, solle künftig „bis in den hintersten Winkel ausgeleuchtet“ werden.
Mehr Einblick für den Fiskus
Zu den Maßnahmen gehört, dass Steuerzahler künftig jede Beteiligung an einer ausländischen Firma offenlegen müssen – und nicht erst ab einer Beteiligung von zehn Prozent. Auch indirekte Beteiligungen müssen angegeben werden. Pflicht soll auch werden, Geschäftsbeziehungen zu solchen Firmen offenzulegen. Wer gegen diese Mitwirkungspflicht verstößt, soll künftig ein Bußgeld von bis zu 25000 Euro aufgebrummt bekommen – statt bisher 5000 Euro. Banken sollen höhere Auflagen bei der Anzeigepflicht bekommen. Wenn sie Kunden eine Beteiligung zu einer ausländischen „Domizilgesellschaft“ vermittelt haben, dann könnte das bald schon anzeigepflichtig sein. Unter einer Domizilgesellschaft versteht man eine Firma, die keinen richtigen Geschäftsbetrieb und keine echten wirtschaftlichen Aktivitäten in dem jeweiligen Land hat, sondern letztlich nur der Geldanlage dient. Auch Banken müssen mit höheren Bußgeldern rechnen und mit einer erweiterten Haftung, wenn ein Verstoß gegen die Meldepflicht zu Steuerschäden führt, wie Meister sagte. Auch das Bankgeheimnis soll wieder gelockert werden: Stoßen Steuerfahnder in Banken auf verdächtige Konten, die mit der eigentlichen Betriebsprüfung nichts zu tun haben, sollen diese künftig an die zuständigen Finanzämter gemeldet werden dürfen. Die Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen soll härter bestraft werden, die Verjährungsfrist dafür wird verlängert.
Laut Meister sollen diese nationalen Maßnahmen durch die von Schäuble angekündigten internationalen Vereinbarungen ergänzt werden. Dazu gehört der stärkere internationale Austausch von Kontendaten, die Erstellung von Firmenregistern, die auch die tatsächlichen Begünstigten erkennen lassen, und die Sanktionierung von Staaten, die beim Datenaustausch nicht mitmachen. Panama, das bisher abseits stand, hat übrigens vom Kurzem seine Bereitschaft erklärt, die entsprechenden Vereinbarungen umzusetzen.