Geplantes E-Health-Gesetz: Mehr Patientendaten, schnellerer Zugang
Durch das neue E-Health-Gesetz sollen Notärzte schneller Zugang zu Gesundheitsdaten von Patienten haben.
Das Vorhaben ist vor allem bei Datenschützern umstritten, doch wenn es nach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht, wird der Bundestag das neue „E-Health“-Gesetz aus seinem Hause noch in diesem Jahr verabschieden. Das ist auch nötig, wenn die Regelung für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen wie geplant am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
Der Minister ließ am Dienstag bei einem Vortrag beim Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) keinen Zweifel daran, dass dieser Zeitrahmen für ihn gesetzt ist. Seinen Gesetzentwurf hatte Gröhes Ministerium dem Parlament am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause im Juli vorgelegt. Bundestag und Bundesrat bleiben für die Beratung und Beschlussfassung in Sachen E-Health also nicht einmal vier Monate Zeit. Als Nächstes sollen Experten und die Verbände zu dem Gesetzentwurf gehört werden.
Stammdaten der Versicherten sollen für Notärzte abrufbar sein
Das geplante Gesetz sieht zum einen die Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten wie Anschrift und Versichertenstatus vor. Die dafür nötige Infrastruktur wird über die Kassenärztlichen Vereinigungen schrittweise eingeführt und soll ab dem 1. Juli 2016 bundesweit in diversen Testregionen erprobt werden. Dieser Schritt ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die Voraussetzung für die Einführung medizinischer Anwendungen wie beispielsweise der elektronischen Patientenakte – einer Datenbank über sämtliche Krankheiten eines Individuums, deren Verlauf und Dauer, verabreichte Medikamente sowie familiäre medizinische Indikationen.
Das Gesetz betrifft gesetzlich Versicherte
Zudem ist geplant, dass Notärzte in Zukunft etwa nach einem Unfall bestimmte Krankheitsdaten von gesetzlich krankenversicherten Patienten direkt von der Gesundheitskarte abrufen können. So soll der behandelnde Mediziner mithilfe der elektronischen Chipkarte beispielsweise unmittelbar erkennen, welche Arzneien sein Patient aktuell oder dauerhaft einnimmt und ob bei der jeweiligen Person Allergien oder Vorerkrankungen vorliegen.
Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass es zu Wechselwirkungen von Medikamenten kommt, die von unterschiedlichen Ärzten verschrieben wurden. Patienten, denen mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig verordnet werden, steht nach dem derzeitigen E-Health-Gesetzentwurf überdies ein schriftlicher Medikationsplan zu, der ebenfalls auf der Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Die Notfalldaten sollen ab 2018 auf der Chipkarte gespeichert werden – wenn der Versicherte dies ausdrücklich und per schriftlicher Einverständniserklärung wünscht. Das Gleiche gilt für mitversicherte, minderjährige Kinder: Eltern entscheiden, ob Notfalldaten des Nachwuchses gespeichert werden sollen oder nicht. Ärzte, die entsprechende Datensätze erstellen, sollen dafür eine Vergütung erhalten.
Gespeicherte Info kann vom Patienten auch gelöscht werden
Welche Informationen Versicherte zur Nutzung im Notfall freigegeben haben, können sie in Zukunft laut Bundesgesundheitsministerium an Terminals bei Ärzten mithilfe einer Persönlichen Identifikationsnummer (Pin) abrufen. Später soll das auch in Apotheken möglich sein, ein konkreter Zeitpunkt wird dafür aber im Gesetzesentwurf noch nicht festgelegt. Wer die gespeicherten Informationen auf seiner Gesundheitskarte ändern möchte, kann dies tun, muss dafür allerdings Rücksprache mit einem Mediziner darüber halten, ob es aus fachlicher Sicht sinnvoll ist, die gewünschten Daten zu löschen.