Klage im Diesel-Skandal: Kunden von VW haben Anspruch auf Neuwagen
Rückschlag für VW: Erstmals hat ein Oberlandesgericht Pkw-Käufern Recht gegeben. Die Autohäuser müssen fabrikneue Ersatzautos stellen.
Im Rechtsstreit um die Rücknahme manipulierter Dieselautos von Volkswagen hat erstmals ein Oberlandesgericht zugunsten von Klägern geurteilt. Der für die südbadischen Landesbezirke zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg gab in drei Fällen Klagen von Käufern neuer VW-Diesel mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung statt. Die beklagten Autohäuser seien zur Lieferung fabrikneuer, typengleicher Ersatzwagen verurteilt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Für die mit den manipulierten Fahrzeugen zurückgelegten Kilometer müssen die Käufer keinen Nutzungsersatz bezahlen.
Die Kläger hatten in den Jahren 2009, 2011 und 2013 Dieselwagen der Marken VW (Touran und Sharan) sowie Audi (Modell A3) bei ihren Autohändlern gekauft und sie seither gefahren. Volkswagen nannte die Urteile "rechtsfehlerhaft" und kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Bislang gab es bundesweit 25 Verfahren vor Oberlandesgerichten, die laut VW allesamt zugunsten des Wolfsburger Autobauers ausgingen. Davon richteten sich 24 Klagen gegen Händler.
In einem Fall richtete sich eine Schadensersatzklage gegen Volkswagen. Nur der Ausgang solcher so genannter deliktischer Verfahren, in denen dem Autobauer selbst ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Dieselmanipulation vorgehalten wird, ist für Schadensersatz-Prozesse wie das große Musterfestellungsverfahren interessant, das Ende September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnt. VW betonte denn auch: "Die heutigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe lassen keine Rückschlüsse auf den Ausgang bei Klagen gegen die VW AG aus Deliktsrecht zu, vor allem auch nicht auf die Musterfeststellungsklage."
Der Musterklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen haben sich inzwischen knapp 420.000 Dieselhalter angeschlossen. Sollte das Oberlandesgericht zugunsten der Musterklägerin entscheiden, müssen die anderen Kläger ihre Ansprüche jeweils selbst vor Gerichten geltend machen. Volkswagen rechnet mit einem langen und aufwändigen Verfahren, das sich bis zu endgültigen Urteilen fünf Jahre hinziehen kann.
Insgesamt sind derzeit mehr als 60.000 Verfahren gegen VW oder Händler anhängig, in denen Autohalter entweder den Austausch eines manipulierten Dieselautos gegen einen Neuwagen oder Schadensersatz verlangen. Mehr als 10.000 Verfahren seien inzwischen von Gerichten entschieden worden, überwiegend zugunsten von Volkswagen, sagte ein Sprecher. (Reuters)