Falsche Forderungen: Kriminelle fälschen öfter Inkassoschreiben
Kriminelle verschicken gefälschte Inkassoschreiben und zocken Verbraucher so ab. In der Branche sieht man das mit Sorge, denn die Fälle häufen sich.
Es ist eine lukrative Masche. Kriminelle verschicken gefälschte Inkassoschreiben – in der Hoffnung, dass die Verbraucher aus Angst vor Konsequenzen zahlen. Schließlich suggerieren die Briefe oder Mails, dass man eine Rechnung nicht beglichen und auch auf Mahnungen nicht reagiert hat. Oft geht es in diesen gefälschten Inkassoschreiben um Rechnungen für angebliche Anrufe bei Sexhotlines, illegale Downloads aus dem Internet oder die Anmeldung bei einer Partnervermittlung. Die Betrüger spekulieren darauf, dass den Verbrauchern das so unangenehm ist, dass sie lieber zahlen, als damit offen umzugehen. Nicht selten drohen die Absender auch mit einem Gerichtsverfahren, einem Hausbesuch oder der Zwangsvollstreckung.
Das Bittere: Für die Kriminellen scheint das ein boomendes Geschäft zu sein. „Diese Betrugsmasche hat in den letzten zwölf Monaten deutlich zugenommen“, sagt Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen. In einer aktuellen Umfrage berichtet bereits ein Viertel der Inkassofirmen von Verbraucherbeschwerden aufgrund gefälschter Forderungen. Auch bei den deutschen Verbraucherzentralen ist das Problem bekannt. 1400 Beschwerden haben sie im vergangenen Jahr bundesweit ausgewertet. Ihr Ergebnis: Jede zweite untersuchte Forderung war unberechtigt.
Kriminelle stehlen die Identität seriöser Inkassofirmen
Für die Branche wird das zunehmend zum Problem. Denn solche Nachrichten rücken auch seriöse Inkassofirmen in ein schlechtes Licht. Denn die Kriminellen stehlen zunehmend die Identität seriöser Inkassoeintreiber: Sie kopieren einfach den Briefkopf oder klauen das Logo einer bestehenden Firma. Jedes achte Inkassounternehmen meldet bereits, von einem solchen „Inkasso-Fake“ im letzten Jahr betroffen gewesen zu sein. Für Verbraucher macht es das schwer, ein gut gefälschtes von einem seriösen Inkasso-Schreiben zu unterscheiden. Zwar können sie im Internet unter www.rechtsdienstleistungsregister.de prüfen, ob es das Inkassounternehmen tatsächlich gibt. Doch haben Kriminelle den Namen eines seriösen Anbieters geklaut, ist das wenig zielführend.
Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher, auf die Kontoverbindung zu achten – also zu prüfen, wohin das Geld geht. „Wachsam werden sollten Verbraucher vor allem dann, wenn die Iban-Nummer mit dem Kürzel BG oder RO anfängt“, sagt er. Denn das heißt: Das Geld geht nach Bulgarien oder Rumänien, was derzeit in vielen Fällen gefälschter Inkassoschreiben so ist. „Bei vielen dieser Betrüger führt die Spur nach Südosteuropa“, bestätigt auch Verbandspräsident Spitz. Das Fatale dabei: Ist das Geld erst einmal an die Betrüger überwiesen, ist es futsch.
Die Aufsicht über die Firmen ist sehr zersplittert
Dass Kriminelle mit gefälschten Inkassoschreiben noch immer ein so gutes Geschäft machen können, liegt Branchenkennern zufolge auch an der Aufsicht der Firmen. Die ist hierzulande stark zersplittert – zuständig sind 58 Amts- und Landgerichte. „Das ist ein großes Problem“, sagt Spitz. Sein Verband fordert bereits seit Längerem, die Aufsicht endlich stärker zu zentralisieren, um Kriminellen die Arbeit zu erschweren. Wenigstens eine Aufsicht pro Bundesland fordert der Verband. Gleichzeitig setzen sich Branchenvertreter wie Verbraucherschützer für eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kontrolle ein. „Wir brauchen dringend einen besseren Austausch der Behörden über Landesgrenzen hinweg“, sagt Spitz.
Hinzu kommt, dass viele Inkassoforderungen nicht mehr per Post, sondern per E-Mail zugestellt werden. „Auch seriöse Inkassounternehmen gehen zunehmend dazu über, ihre Forderungen per Mail zu verschicken“, sagt Verbraucherschützer Gollner. Gerade wenn die Forderung auf einem Kauf im Netz basiert, ist das mittlerweile üblich. Verbrauchern bleibt da nur übrig, Schreiben von Inkassounternehmen genauestens zu prüfen. Wer meint, dass die genannte Forderung unberechtigt ist, sollte sicherheitshalber Widerspruch einlegen.
Inkassofirmen sind mittlerweile dazu verpflichtet, in ihren Schreiben sehr konkrete Angaben zu den Forderungen zu machen. Der Verbraucher muss erkennen können, wann er mit wem was für einen Vertrag eingegangen ist. Kann er das nicht, sollte er das Schreiben besser bei der Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt prüfen lassen. Sie kennen zumindest einen Teil der schwarzen Schafe der Branche. Über sie den Überblick zu behalten, ist jedoch schwer. „Die Namen und Adressen, die Kriminelle als Absender angeben, ändern sich oft wöchentlich“, sagt Gollner.
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