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Bislang haben Unternehmen häufig legale Steuerlöcher genutzt. Das soll nun anders werden.
© imago/blickwinkel

Steuerschlupflöcher und Sonderregeln: Konzerne sparen 150 Milliarden Euro

Multinationale Unternehmen nutzen geschickt Steuerlöcher und verschaffen sich dadurch Vorteile im Wettbewerb. Die EU-Kommission will diese Praxis nun stoppen.

Durch rechtliche Schlupflöcher und geheime Arrangements mit Großunternehmen entgehen der öffentlichen Hand rund 150 Milliarden Euro im Jahr. Nach Angaben der EU-Kommission gibt es solche Absprachen mit den Steuerbehörden, um Unternehmen anzulocken, in 22 von 28 EU-Staaten. Erst am Dienstag ordnete Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager die vierte Detailprüfung in der Sache an. Nach Luxemburg, Irland und den Niederlanden gibt es nun auch konkrete Verdachtsmomente gegen Belgien. Dort liege möglicherweise Wettbewerbsverzerrung vor, so die Dänin, weil „bestimmten multinationalen Unternehmen erhebliche Steuervorteile verschafft zu werden scheinen, während diese nicht für Unternehmen gelten, die nur im Inland tätig sind“.

Als Folge der sogenannten Lux-Leaks-Enthüllungen Anfang November ist besonders viel über die Mini-Unternehmenssteuern in Luxemburg bekannt: Mehr als 300 große Firmen zahlen dort teils weniger als ein Prozent Steuern. Das brachte Vestagers Chef Jean-Claude Juncker unter Druck, da der EU-Kommissionspräsident zuvor jahrelang als Luxemburger Premier Verantwortung für die Steuerpraxis im Großherzogtum trug.

Die EU plant einen automatischen Informationsaustausch

Mit einem Gesetzesvorschlag versuchte Juncker anschließend den politischen Befreiungsschlag: Es soll dazu einen automatischen Informationsaustausch bei den umstrittenen „tax rulings“ geben, also jenen Abmachungen zwischen Finanzämtern und Unternehmen, wie günstig etwa länderübergreifende Zahlungen innerhalb eines Konzerns berechnet werden. Wie sie am Dienstag bestätigte, will die EU-Kommission in diesem Frühjahr einen konkreten Gesetzestext vorlegen.

Nun aber stellt sich heraus, dass der Informationsaustausch nicht nur bereits möglich, sondern sogar schon vorgeschrieben ist. Seit 1977 existiert – und darauf sind die Grünen im Europaparlament bei der Vorbereitung des Untersuchungsausschusses zur Affäre gestoßen - ein entsprechendes Gesetz. In der Richtlinie 77/799/EWG heißt es allgemeingültig, dass sich die „Mitgliedstaaten gegenseitig alle Auskünfte erteilen, die für die zutreffende Festsetzung der Steuern auf Einkommen und Vermögen geeignet sein können“. Konkretisiert wurden die Bestimmungen vor vier Jahren in Richtlinie 2011/16. Demnach muss ein Mitgliedstaat informieren, wenn ein anderer „Grund zur Annahme hat, dass ihm in dem anderen Mitgliedstaat ein Steuerverlust entsteht“. Dasselbe gilt beim Verdacht, „dass eine Steuerersparnis das Ergebnis künstlicher Gewinntransfers innerhalb einer Unternehmensgruppe ist“.

Das klingt eindeutig. Sogar ausdrücklich erwähnt werden die Steuervorabbescheide in einem geheimen Verhaltenskodex für Finanzämter, auf den sich die Regierungen 2012 einigten. In dem Dokument, das dem Tagesspiegel vorliegt, werden detailliert Regeln für den „spontanen“ Austausch länderübergreifender „tax rulings“ beschrieben, falls eine Abmachung „wahrscheinlich auch ein anderes Mitgliedsland betrifft“.

Kritik kommt von Seiten der Grünen

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold kritisiert nun, dass in all der Zeit nichts oder zu wenig passiert ist: „Die Finanzämter hatten ein europäisches Recht auf die fragwürdigen Steuerbescheide – das war Schlamperei.“ Auch die Bundesregierung müsse sich nun fragen lassen, so Giegold, weshalb man nicht versucht habe, mehr über entgangene Steuereinnahmen zu erfahren: „Warum hat Deutschland das europäische Recht nicht genutzt?“

Die Brüsseler Kommission hält trotz des bestehenden Rechts ein neues Gesetz für notwendig. „Die bisherigen Regeln erlauben den Mitgliedstaaten einen zu hohen Grad an Diskretion“, so ein EU-Diplomat, „weil ihnen die Entscheidung überlassen bleibt, für welches andere Land die Information relevant sein könnte.“

Ein verpflichtender automatischer Informationsaustausch soll diesen angeblichen Interpretationsspielraum beseitigen. Geplant sind Mitteilungspflichten in festen Intervallen gegenüber allen Mitgliedstaaten. „Volle Transparenz dieser Art“, sagte Junckers Sprecherin Mina Andreeva dem Tagesspiegel, „würde einer gerechteren Besteuerung in der EU den Weg ebnen.“

Wann es dazu kommt, bleibt fraglich: Dem Brüsseler Gesetzesvorschlag müssen alle Mitgliedstaaten zustimmen. In Steuerfragen gilt in der EU noch immer das Einstimmigkeitsprinzip.

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