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Entlastung. Mieter sollen künftig keine Maklergebühren für die Wohnungsvermittlung mehr bezahlen, sieht der Entwurf vor. Das könnte ihnen 520 Millionen Euro im Jahr sparen.
© dpa

Die Mietpreisbremse kommt: Koalition will Mieter um rund 850 Millionen Euro entlasten

Der Entwurf des Justizministeriums zur Änderung des Mietrechts liegt vor. Demnach sollen Mieter künftig unter anderem keine Maklergebühren mehr zahlen müssen. Doch es gibt auch Kritik.

Die große Koalition will die Mieter um rund 850 Millionen Euro entlasten. Wie es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz für das „Mietrechtsnovellierungsgesetz“ heißt, sollen die Mieter künftig keine Maklergebühren mehr für die Vermittlung von Mietwohnungen bezahlen müssen. Das entlastet die Mieter nach Tagesspiegel-Informationen um rund 570 Millionen Euro jährlich, wie es im Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) heißt. Weitere knapp 300 Millionen Euro werden Mieter von Wohnungen in angespannten Immobilienmärkten nach Berechnung des Ministeriums einsparen, wenn sie umziehen müssen und eine neue Wohnung mieten. Denn beim Abschluss eines neuen Vertrags darf für die Immobilien nicht mehr als die ortsübliche Miete verlangt werden zuzüglich von maximal zehn Prozent.

Die große Koalition aus Union und SPD beabsichtigt, die Mietrechtsnovelle noch vor der Sommerpause in Kraft treten zu lassen. Scharfe Kritik daran hatte es im Vorfeld von den Wohnungsbauverbänden gegeben. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird die Mietpreisbremse zunächst „für höchstens jeweils fünf Jahre“ gelten und darf außerdem ausschließlich in „Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ in Kraft treten. Zudem wird der Bund „die Landesregierungen ermächtigen“, „durch Rechtsverordnung“ diese Gebiete auszuweisen – und damit sind die Länder Herr des Verfahrens.

Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind dem Gesetzesentwurf zufolge neu gebaute Wohnungen, die zum ersten Mal vermietet werden, ebenso wie auch „umfassend modernisierte“ Wohnungen. Wie hoch der Aufwand für die Sanierung sein muss, damit eine Wohnung aus dem Bestand als „umfassend modernisiert“ gilt, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen. Die Kosten müssen sich dem Vernehmen nach aber auf ein Drittel des Preises eines Neubaus belaufen.

Ist die Mietpreisbremse ein schwer wiegender Eingriff in die Rechte der Eigentümer?

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass eine Miete, für die ein langjähriger Nutzer der Wohnung bereits zuvor mehr als sonst am Ort üblich bezahlt hatte, nicht „unterhalb der bisherigen Miete“ angeboten werden muss. Um hier einem Missbrauch vorzubeugen, will der Gesetzgeber von dieser Regelungen solche Mieterhöhungen ausschließen, die im letzten Jahr vor dem Mieterwechsel vereinbart wurden.

„Die Mietpreisbremse darf nicht zu einer Investitionsbremse werden", sagte Bundestagsabgeordneten aus Berlin Jan-Marco Luczak. Diese Gefahr sei aber mit dem vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium verbunden. Luczak begründet seine Einschätzung damit, dass der Gesetzesentwurf in mehreren Punkten entweder den Ländern zu viel Spielraum bei der Auslegung dazu überlasst, wann Wohnungsknappheit herrscht und wie sie dann in den Markt eingreifen dürfen. Außerdem sei die Neufassung des Mietspiegels, der künftig der Mieterhöhungsspielraum begrenzen wird, nicht klar formuliert.

Wohnungsmarktexperte Luczak hält das für falsch: „Die Mietpreisbremse ist ein schwer wiegender Eingriff in die Rechte der Eigentümer, das dürfen wir nicht den Ländern überlassen“. In einigen Bundesländern, darunter Berlin, hätten die Verwaltungen das ganze Stadtgebiet zum „angespannten Wohnungsmarkt“ erklärt ohne dies mit Hilfe belastbarer Daten zu belegen. Luczak liest den Koalitionsvertrag so, dass die Regulierung des Wohnungsmarktes mit Hilfe der Mietpreisbremse im ganzen Bundesgebiet einheitlich auf fünf Jahre begrenzt wird – und dann die Auswirkungen der Regulierung auf Bundesebene überprüft wird.

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