Nahrungsmittel: Kippt das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Ernährungsminister Christian Schmidt möchte das Mindesthaltbarkeitsdatum abschaffen. Was treibt ihn an, was bedeutet das Verfallsdatum, was stört Verbraucherschützer? Fragen und Antworten zum Thema.
Jeder Bundesbürger wirft im Durchschnitt 81,6 Kilogramm Lebensmittel weg und das jedes Jahr. Jedes achte Lebensmittel, das Verbraucher kaufen, landet im Müll – manchmal noch originalverpackt. Zwei volle Einkaufswagen im Wert von 235 Euro kippen die Deutschen so jährlich in die Tonne, obwohl ein Großteil der Nahrungsmittel (65 Prozent) noch gut hätte verzehrt werden können. Das hat eine Studie des Bundesernährungsministeriums aus dem Jahr 2012 ergeben. Geändert hat sich seitdem nicht viel. Zwar hat das Ministerium inzwischen eine App („Zu gut für die Tonne“) entwickelt, die Verbrauchern Tipps für einen sinnvollen Einkauf und eine vernünftige Resteverwertung gibt. In Schulen und Kitas werden die Kleinen mit Material aus dem Hause des Agrarministers Christian Schmidt über den Wert von Lebensmitteln informiert, doch zufrieden ist der CSU-Politiker nicht. „Wir werfen massenweise gute Lebensmittel weg, weil die Hersteller zu große Sicherheitspuffer eingebaut haben“, ärgert sich der Minister. Als größten Feind im Kampf gegen die Verschwendung hat Schmidt nun einen alten Bekannten ausgemacht: das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
Kurz mal den gesunden Menschenverstand einschalten und nicht zuviel einkaufen. Schon ist ein Großteil des Problems 'noch gute Lebensmittel werden weggeworfen' gelöst. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so schwierig ist. Frisch kaufen und umgehend verbrauchen.
schreibt NutzerIn meeri
Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Gütesiegel. Es sagt, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine Farbe, seinen Geruch, die Konsistenz und den Geschmack behält. Die Hersteller legen das MHD nach eigenem Ermessen fest. Mit der Zeitangabe sichern sie sich gegen Regressansprüche ab, falls ein Produkt irgendwann nicht mehr ganz so schön aussieht oder der Quark an der Oberfläche Wasser ansetzt. Über die Frage, ob man ein Lebensmittel noch essen kann, sagt das MHD aber gar nichts aus. Verpackte Nudeln aus Hartweizen haben oft ein MHD von zwei bis drei Jahren, können aber bei trockener Lagerung noch Jahre später verzehrt werden. Und auch Jogurt kann man beispielsweise noch bis zu zwei Monate nach Ablauf des MHD löffeln, wenn die Packung intakt ist.
Was will der Minister?
Das MHD gibt es seit mehr als 30 Jahren. Es ist für den Großteil der Nahrungsmittel gesetzlich vorgeschrieben und zwar in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Schmidt will das MHD nun aber abschaffen, weil viele Verbraucher irrtümlich davon ausgehen, dass sie Lebensmittel nach dessen Ablauf nicht mehr anrühren sollten. Nach einer neuen Studie des Ministeriums ist der Ablauf des MHD mit einem Anteil von 43 Prozent einer der Hauptgründe, warum Menschen Essen wegwerfen. „Auf die Verpackungen von Milch und Schinken soll ein echtes Verfallsdatum gedruckt werden, nach dem diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar wären“, fordert der Minister stattdessen. Ein solches Verfallsdatum gibt es heute schon für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch. Und Verbraucherschützer raten, dieses Datum durchaus ernst zu nehmen. Denn anders als beim MHD können nach dem Verfalls- oder Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) Bakterien im Fleisch oder Fisch den Konsumenten krank machen.
Ist heute etwa schon der erste April? Elektronik in jedem Joghurtbecher und damit massenhaft zusätzlichen Elektroschrott? Für Joghurt?? Ist der Minister wirklich für seinen Posten geeignet?
schreibt NutzerIn paulino
Zudem schweben dem Minister in Zukunft intelligente Verpackungen vor, etwa elektronische Chips in Jogurtbechern, die auf einer Farbskala von Grün bis Rot zeigen sollen, wie es um die Verzehrbarkeit steht. Ähnliches gibt es heute schon bei Fleisch. Sticker auf der Schutzfolie sollen anzeigen, ob der Verderb der Ware droht. Nach Meinung des Ministeriums sind solche modernen Warnsysteme der Weg der Zukunft. Mit zehn Millionen Euro fördert Schmidt daher ein Forschungsprojekt über intelligente Verpackungen, das in drei Jahren Resultate liefern soll.
Was sagen Verbraucherschützer?
Verbraucherschützer sind jedoch skeptisch: „Die von Minister Schmidt vorgeschlagenen Chips sind noch in der Forschung“, sagte die Lebensmittelexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Sophie Herr, dem Tagesspiegel. „Man weiß nicht, wie zuverlässig sie sind und welche Kosten entstehen.“ Zudem würde nur wieder neuer Elektroschrott entstehen. „Wenn ein konkretes Konzept vorliegt, muss man sich mit diesen Fragen auseinandersetzen“, warnt die Verbraucherschützerin vor allzu einfachen Lösungen.
Würde die Abschaffung des MHD die Lebensmittelverschwendung beenden?
Nein, sagen Verbraucherschützer, Händler und die Grünen. Denn die meisten Lebensmittel, die im Müll landen, sind frisches Brot, Obst und Gemüse. Für diese gibt es aber gar kein MHD. Genauso wenig übrigens wie für Wein, Sekt, Spirituosen, Essig, Salz, Zucker oder Kaugummi. Von „Augenwischerei“ spricht daher die grüne Verbraucherschutzpolitikerin Nicole Maisch. Die Abschaffung des MHD „greift als Lösungsansatz zu kurz“, meint auch Verbraucherschützerin Herr. Im Gegenteil: „Das MHD durch ein Verfallsdatum zu ersetzen, ist keine gute Lösung“, kritisiert sie. „Das MHD bezieht sich auf die Frage, ob ein Lebensmittel noch alle Qualitäteigenschaften hat, das Verfallsdatum beschreibt, bis wann das Produkt sicher und unschädlich für die Gesundheit ist.“ Der Unterschied müsse deutlicher kommuniziert werden. Und: „Viele Hersteller können nicht präzise sagen, wann ihr Produkt verfällt“, sagt Herr.
Die Lebensmittelwirtschaft kann sich zwar weitere Ausnahmen vom MHD auf europäischer Ebene vorstellen, hält die Angabe des MHD aber für grundsätzlich sinnvoll. Das MHD sei für die Verbraucher „eine wichtige Aussage“, meint der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. „Entscheidend sind für den Verbraucher aussagekräftige Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln und deren Lagerung“, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Statement.
Was macht der Handel?
Rückt das Mindeshaltbarkeitsdatum näher, verkaufen viele Läden die Produkte billiger. Was auch dann nicht abgesetzt werden kann, geht etwa an die Tafeln. „Pro Jahr retten Tafeln mehr als 200.000 Tonnen verzehrfähiger Lebensmittel vor dem Müll und geben diese an jene weiter, die Unterstützung dringend benötigen“, sagt Stefanie Bresgott, Sprecherin des Bundesverbands Deutsche Tafel. 1,5 Millionen Menschen haben die Tafeln 2015 versorgt, „Tendenz – nicht zuletzt durch die Flüchtlinge – steigend“, berichtet die Sprecherin. Ohne das MHD dürfte wohl weniger Essen bei den Tafeln landen.
Obwohl es ihn immer wieder zum Räumen der Regale zwingt, will der Handel das Mindesthaltbarkeitsdatum beibehalten. „Die Angabe, verbunden mit der Information zu den richtigen Aufbewahrungsbedingungen, ist eine wichtige Hilfe für Verbraucher, um einschätzen zu können, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist oder nicht“, meint Christian Böttcher vom Bundesverband des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Das gelte vor allem für Ware im Kühlregal. Das MHD dort, wie von Schmidt vorgeschlagen, durch ein Verfallsdatum zu ersetzen, hält der Handelsverband für keine gute Idee. „Milch und Schinken tragen heute mit gutem Grund ein MHD, da sie ein geringeres Verderbsrisiko haben als frisches Hackfleisch“, gibt der Verbandssprecher zu bedenken. Nur bei lange haltbaren Produkten wie Kaffee, Nudeln oder Konservenessen kann sich auch der Handel einen Abschied vom MHD vorstellen.
Was will die EU-Kommission?
Genau das. Schon im Jahr 2014 verständigten sich die EU-Agrarminister darauf, die Liste der Ausnahmen vom MHD zu erweitern, etwa um Nudeln, Mehl, Reis oder Kaffee. Das soll die Lebensmittelverschwendung eindämmen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ist in Arbeit. Schmidt rechnet mit einem Entwurf in wenigen Monaten.