Google-Urteil: Jetzt wird gelöscht
Google blendet Links auf Suchergebnisseiten aus, wenn auf den verlinkten Seiten Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Datenschützer befürchten eine Flut von Beschwerden abgelehnter Antragsteller.
Seit Ende Mai können Internetnutzer über ein Formular bei Google die Ausblendung von Links beantragen. Nun hat der Suchmaschinenbetreiber damit begonnen, Einträge nach eingehender Prüfung zu löschen. „Dabei richtet sich Google nach dem Urteil des EuGH“, sagte ein Deutschland-Sprecher des Unternehmens dem Tagesspiegel.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass auf Antrag Links gestrichen werden müssen, wenn auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzt werden. Eine Woche nach Bereitstellung des Online-Formulars hätten bereits mehr als 50.000 Anträge vorgelegen, sagte der Google-Sprecher. Neuere Zahlen wollte er nicht nennen. Auch zum Verhältnis von genehmigten zu abgelehnten Anträgen äußerte er sich auf Anfrage nicht.
Google kündigte erneut an, eng mit den Datenschutzbeauftragten der Länder zusammenzuarbeiten. Man wolle die Bürde, die durch das Urteil erwachse, nicht allein tragen.
Andere Suchmaschinenbetreiber sind kaum betroffen
Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, wo Google Deutschland seinen Sitz hat, sagte dem Tagesspiegel: „Ich gehe davon aus, dass wir in Folge des Urteils einen erheblichen Personalmehraufwand haben werden.“ Antragsteller, die bei Google scheitern, könnten sich nachfolgend an die Datenschützer wenden. „Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.“ Selbst wenn nur zehn Prozent der Anträge bei Google abgelehnt würden, könne das tausende Fälle für seine Behörde bedeuten.
Auf andere Suchmaschinenbetreiber hat das Urteil bislang kaum Auswirkung. Microsofts Bing registrierte Löschanträge im niedrigen zweistelligen Bereich, wie ein Sprecher sagte. Und Yahoo hat nach eigenen Angaben noch gar keine Lösung erarbeitet.
Allerdings ist Google hierzulande auch klar Marktführer. Neun von zehn Suchanfragen werden dort gestellt.