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Nach dem Starkregen war die Berliner Feuerwehr damit beschäftigt, Wasser aus vielen Kellern zu pumpen.
© imago/Seeliger

Unwetterschäden: Welche Versicherung zahlt

Gegen Elementarschäden lässt sich etwas tun – theoretisch und ganz praktisch.

Die Nachbarn treffen sich im Morgengrauen um vier Uhr früh im halbdunklen Keller eines Altbaus in Berlin-Friedenau. Das Wasser steigt entlang der roten Ziegelwände, es schwappt und gurgelt. Der Notausgang der Souterrainwohnung ist notdürftig abgedichtet: mit Säcken, die mit Streugut aus der Winterkiste gestopft sind. „Lasst es laufen“, brummelt der älteste Hausbewohner und stapft im Schlafanzug wieder ins Bett. „Die ganze Gegend ist abgesoffen“, lässt die Hausverwaltung wissen. „Ihr Keller ist morgen früh dran.“

Ein Jahrhundertregen ergoss sich vor gut einer Woche über die Hauptstadt. „So viel Regen habe ich noch nie erlebt“, sagte Meteorologe Thomas Dümmel von der Freien Universität. In weniger als einer halben Stunde platschen an der Uni fast 18 Liter Wasser in eine der ältesten Messstationen der Stadt. Zuletzt gab es hier am 14. August 1948 einen Rekord: 127,7 Liter Regen pro Quadratmeter.

Die gute Nachricht: Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Voraussetzung: Der Sturm ist die Schadensursache. Wichtig ist zudem, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss.

Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt. Möbel und andere bewegliche Gegenstände werden über die Hausratversicherung ersetzt.

Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Das bedeutet: Der vollgelaufene Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel nicht versichert.

Zwar haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 40 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland entsprechend versichert. Trotzdem sind immer noch knapp elf Millionen der rund 17,5 Millionen Wohngebäude nicht ausreichend versichert. Offenbar unterschätzen viele Eigentümer die Gefahr, Opfer von Überschwemmungen oder Hochwasser zu werden.

Ingo Thümmler, der in Berlin eine „Feuchteklinik“ betreibt, rät für Notfälle: 

Ruhe bewahren

Auf keinen Fall barfuß in den gefluteten Bereich treten, da die Gefahr von Stromschlägen droht. Schauen, von wo das Wasser in das Gebäude eintritt. Wenn möglich das Wasser umleiten. Gegenstände die sich auf dem nassen Boden befinden evakuieren – also hochstellen.

Notdienst rufen

Wer keine Pumpen und Wassersauger hat, sollte ein Unternehmen im Notdienst anrufen. Ist das stehende Wasser nicht mehr vorhanden, sollten schnell Trocknungsgeräte bzw. Lüfter installiert werden, um die Feuchtigkeitsmenge zu reduzieren. Die Fenster sollten während der Trocknung möglichst geschlossen bleiben.

Versicherung informieren

Wer den Schaden schriftlich meldet, sollte dies am besten per Einschreiben-Rückschein tun, rät der BdV. Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. So lässt sich der Schadensumfang einschätzen. Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.

Feuchtigkeit messen

Da das Wasser oft in Hohlräume des Bodens (Dämmschichten etc.) eindringt und dort verbleibt, sollte mehrfach die Feuchtigkeit gemessen werden. Gegebenenfalls technische Trocknung der Hohlräume durchführen lassen und weitere Sanierungsmaßnahmen einleiten.

(mit dpa)

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