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Verkauft und verraten? Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird modernisiert. Nicht nur zum Vorteil, wie Eigentümerverbände finden.
© imago/Ralph Peters

Immobilienverwaltung: Systemwechsel

Gesetzentwurf für neues Wohnungseigentumsgesetz passiert das Bundeskabinett

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) am 23. März 2020 beschlossen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2020 abgeschlossen wird.

Mieter sollen darauf pochen können, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet. Laut dem Verband Wohnen im Eigentum sind Eigentümer und Mieter von zehn Millionen Eigentumswohnungen von den Gesetzesänderungen betroffen. Das seien fast ein Viertel aller Wohnungen in Deutschland.

Mieter sollen darauf pochen können, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet. Laut dem Verband Wohnen im Eigentum sind Eigentümer und Mieter von zehn Millionen Eigentumswohnungen von den Gesetzesänderungen betroffen. Das seien fast ein Viertel aller Wohnungen in Deutschland.

Gegenüber dem im Januar vorgelegten Referentenentwurf wurden im Gesetzentwurf verschiedene Änderungen umgesetzt, so der Lobbyistenverband der Verwalter. So wurde u. a. die Aufzählung der privilegierten Maßnahmen bei baulichen Veränderungen überarbeitet. Das Führen einer separaten Beschlusssammlung, das im Referentenentwurf noch aufgehoben worden war, fand Eingang in den Gesetzentwurf, wurde aber an digitale Techniken angepasst. Das neue WEG soll laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) insbesondere helfen, die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften effektiver zu machen und bauliche Maßnahmen unter anderem zur energetischen Sanierung und zur Barrierereduzierung zu vereinfachen.

Die Verbraucherverbände „Wohnen im Eigentum“, „Bauherren-Schutzbund“, „Verein Deutscher Wohnungseigentümer“ und der „Verbandes Wohneigentum“ kritisierten in einem offenen Brief das Gesetzesvorhaben (der Tagesspiegel berichtete vor einer Woche): „Der Entwurf sieht starke Eingriffe in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie vor. (). Wir Verbraucherverbände lehnen hier insbesondere den Systemwechsel bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Kombination mit der Stärkung der Verwalterstellung ab sowie die Stärkung der Stellung des Bauträgers oder Aufteilers bei der Entstehung von Wohnungseigentum.“

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