Streit um Share Deals: Mit Immobilien darf weiter gedealt werden
Die Gesetzesinitiative der Grünen gegen Share Deals ist mit den Stimmen von CDU und SPD im Bundestag gescheitert. Länderfinanzminister wollen ihre Vorschläge nun im Oktober vorlegen.
Für das Verbot von Share Deals hat die steuerpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus, über ein Jahr lang gekämpft. So lange durchlief ihr Antrag „Spekulation mit Immobilien und Land beenden – Keine Steuerbegünstigung für Übernahmen durch Share Deals“ das parlamentarische Verfahren. Diese Woche ist der Antrag durch eine Ablehnung im Finanzausschuss endgültig gescheitert.
Bei Share Deals werden nicht Grundstücke selbst verkauft und gekauft, sondern Anteile (Shares) an den Unternehmen, die die Grundstücke besitzen. Oft werden solche Gesellschaften extra zum Zweck des Immobilienverkaufs gegründet. Zurzeit müssen die Käufer erst dann Grunderwerbssteuer zahlen, wenn sie mehr als 95 Prozent der Anteile an einem Unternehmen mit Immobilienbesitz erwerben. Einer der bisher letzten großen Share Deals in Berlin war der Kauf der Projektgesellschaft Wilhelmstraße 56–59 in Mitte. Das gesamte Volumen habe mehr als 100 Millionen Euro betragen, hieß es. Bei einer aktuellen Grunderwerbssteuer in Berlin von sechs Prozent hätten die Einnahmen des Landes sechs Millionen Euro betragen.
Die Grünen wollten mit ihrer Gesetzesinitiative erreichen, dass Unternehmen bereits dann Grunderwerbsteuer zahlen müssen, wenn sie mehr als 50 Prozent eines Immobilienunternehmens erwerben. „Dann wäre der Kauf zu reinen Spekulationszwecken bereits zu kompliziert und der schnelle Weiterverkauf von großen Wohneinheiten würde sich weniger lohnen“, erklärt Lisa Paus. Im Ergebnis könne auch die aus Verbrauchersicht hoch problematische Konzentration von Wohnungsbeständen in immer größeren Immobilienunternehmen eingeschränkt werden.
"Es wird jetzt ein Jahr dauern, bis der nächste Vorschlag vorliegt"
Leider sei der grüne Vorschlag, Immobilienspekulation durch eine Änderung der Share-Deals-Regelung schnell auszubremsen, mit den Stimmen von CDU wie SPD abgelehnt worden, bedauert sie. „Und das, obwohl Länder unter Führung der SPD (Berlin) wie der CDU (Hessen, NRW) eine Änderung der Share- Deals-Regelung gefordert haben.“
Die Ablehnung findet Lisa Paus umso bedauerlicher, als sie den grünen Antrag „zur Prüfung“ eingereicht hatte. Das bedeutet, dass CDU und SPD ihn in einen eigenen hätten abändern können. „Die Ablehnung bedeutet, dass es sicher ein Jahr dauern wird, bis der nächste gesetzgeberische Vorschlag vorliegt, um gegen Immobilienspekulation durch Share Deals vorzugehen“, schätzt Lisa Paus.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wurden zwischen 1999 und 2016 gut 70 Prozent der gehandelten Wohnungen im Rahmen von Share Deals veräußert. Bei der Hälfte von ihnen wurden weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, sodass keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden musste. 2013 und 2015 lag dieser Anteil sogar bei 71 und 67 Prozent.
Hessens Finanzminister Thomas Schäfer sieht "ein echtes Gerechtigkeitsproblem"
Die Ablehnung der großen Koalition komme die Länder teuer zu stehen, denen die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer zustehen. Denn er bedeute für sie Verluste in dreistelliger Millionenhöhe, sagt Lisa Paus. „Vor allem sind die Leidtragenden aber die Mieter: Denn ihre Mieten steigen auch durch Immobilienspekulation immer weiter an“, sagt sie.
Dabei ist es eigentlich unstrittig, dass der Staat etwas gegen Share Deals tun müsste: „Wir haben hier ein echtes Gerechtigkeitsproblem. In der Praxis wird jeder kleine Häuslebauer besteuert, während millionenschwere Grundstücksgeschäfte von Immobiliengesellschaften trickreich am Fiskus vorbeigeschummelt werden“, hatte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) gesagt, als die Bundesländer vergangenen September eine Initiative gegen Share Deals starteten. Mit den Vorschlägen wollten sich die Minister dann bereits im Dezember befassen.
Dieser Zeitplan hat sich offenbar nicht halten lassen: Nun heißt es, die Arbeitsgruppe werde ihre Vorschläge im Oktober vorlegen – also nach der Bundestagswahl. Im Gespräch ist eine Grenze der Steuerfreiheit von 75 Prozent der übernommenen Anteile.
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