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Eine Notunterkunft für Flüchtlinge in einer Turnhalle der Freien Universität in Dahlem.
© Thilo Rückeis

Kein einziger Kaufvertrag: Bundesimmobilien für Flüchtlinge – Berlin prüft und prüft

89 Liegenschaften aus ihrem Bestand hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dem Land Berlin angeboten. Angekauft wurde seit August 2015 keine einzige., aber immerhin sieben wurden dem Land überlassen.

Als größte Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen wird von Städten, Gemeinden und Kommunen die Unterbringung und die Wohnraumversorgung genannt. Der Deutsche Städtetag rechnet für die Kommunen in diesem Jahr vorsorglich schon einmal mit 1,5 Milliarden Euro Mehrbedarf bei den Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge, die Hartz IV bekommen.

„Der Bund muss diese Mehrkosten in Gänze übernehmen“, forderte Städtetagspräsidentin Eva Lohse Ende April in Jena. Der Städtetag rechnet damit, dass ein Großteil der nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge nach der Anerkennung ihres Asylantrags Hartz-IV-Leistungen erhalten wird, wie die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen sagte.

Der Ruf nach mehr Unterstützung vom Staat ertönt allerorten. Doch wenn es um die Liegenschaften des Bundes in Berlin geht, ist von den Senatsverwaltungen wenig mehr zu hören als ein „Bitte warten“.

Gutachten liegen noch nicht vor

Eva Henkel, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen, sagte dem Tagesspiegel auf die Anfrage, ob das Land Berlin inzwischen Objekte mit Blick auf die dauerhafte oder vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben beziehungsweise gemietet habe: „Was ich verneinen kann, ist, dass etwas erworben wurde. Nichts.“

Die Gespräche mit der BImA würden erst noch geführt, sagte die Sprecherin von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen weiter. Man spreche über „geeignete Grundstücke für die Flüchtlingsunterbringung“ und über „Wohnungsbaupotentiale“. Entsprechende Gutachten lägen aber noch nicht vor. Der Tagesspiegel eile mit seinen Fragen der Entwicklung voraus.

Die BImA hat dem Land Berlin nach eigenen Angaben bisher 89 Bundesliegenschaften – Stand: 6. Mai 2016 – für Zwecke der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen angeboten beziehungsweise waren diese Gegenstand eines Abstimmungsverfahrens mit dem Land Berlin. „Hiervon kam bei 56 Bundesliegenschaften eine Übernahme seitens des Landes Berlin auf Basis eines Nutzungsverhältnisses nicht in Frage“, teilte BimA-Sprecher Guido Déus auf Anfrage mit.

23 Liegenschaften werden derzeit noch überprüft

Umfangreiche Listen mit BImA-Angeboten für Berlin datieren vom August/September 2015. Bei drei angeforderten Bundesliegenschaften war eine Überlassung an das Land von Seiten der BImA nicht möglich. Sieben Liegenschaften konnten dem Land für Unterbringungszwecke überlassen werden – nach Angaben des Landes wurden hier 3880 Unterbringungsplätze geschaffen.

„23 Bundesliegenschaften werden derzeit noch durch das Land auf Geeignetheit für Unterbringungszwecke überprüft“, lässt die BImA mitteilen. Déus bestätigte, dass Berlin noch keine Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen gekauft habe. Das Land habe am Erwerb einiger dieser Immobilien aber Interesse. Ob die Flächen nach einem Verkauf schließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, könne die BImA im Einzelnen aber nicht einschätzen und über die Verkehrswerte wolle man keine Auskunft geben.

Derzeit stehen in Berlin laut Senatspressemitteilung vom 19. April an 51 Standorten 63 Sporthallen mit rund 10.500 Plätzen für Flüchtlinge zur Verfügung. Sie sollen bald ihrer ursprünglichen Bestimmung zurückgegeben werden – heißt es.

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