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Diese Turnhalle ist zwar auch mit Flüchtlingen belegt, gehört aber zu keiner Schule, sondern steht am Olympiapark.
© dpa / Nietfeld

Flüchtlinge in Berlin: Nach Hausverbot in Turnhalle: "Kreuzberg hilft" sieht Lageso in der Pflicht

Nach Streit mit einem Heimbetreiber wehren sich freiwillige Helfer mit einem Rechtsgutachten. Der Betreiber hatte die Vorwürfe schon damals zurückgewiesen.

Zugegeben, die Missstände seien mittlerweile abgestellt, heißt es von der Initiative "Kreuzberg hilft". Dennoch habe man einige Fragen einfach mal rechtlich klären lassen wollen. Die Potsdamer Anwaltskanzlei Dombert hat für "Kreuzberg hilft" ein Rechtsgutachten zum Thema "Qualitätsanforderungen an den Betrieb von Notunterkünften in Berlin" erstellt. "Wir haben das Gutachten vor ein paar Wochen in Auftrag gegeben, weil wir einen Konflikt mit einem Betreiber von zwei Unterkünften in Kreuzberg hatten", sagte Marie Scharfenberg von "Kreuzberg hilft" am Montag. Es ging um die Notunterkünfte in den Turnhallen der Bürgermeister-Herz-Grundschule an der Wilmsstraße und der Hector-Peterson-Oberschule am Tempelhofer Ufer, beide in Kreuzberg.

Die Initiative hatte kritisiert, dass dort verdorbenes Essen angeboten werde, es keinerlei Privatsphäre gebe, keine richtigen Betten und keine Waschmöglichkeiten. Der Betreiber hatte die Vorwürfe schon damals zurückgewiesen; auch die Senatsverwaltung für Soziales bestätigte am Montag, dass es mit dem Betreiber keine Probleme gebe. "Kreuzberg hilft" hatte infolge der Kritik Hausverbot erhalten.

Genauso ziehe sich das Lageso aus der Affäre

In dem Rechtsgutachten geht es nun unter anderem um die Frage des Hausverbots und auch darum, wer überhaupt die Verantwortung für die Zustände in den Unterkünften trägt. Da viele Unterkünfte nicht auf der Grundlage eines Betreibervertrags, sondern aufgrund einer bloßen Absichtserklärung betrieben würden, einen solchen Vertrag bald zu schließen, beriefen sich Betreiber im Fall von Mängeln derzeit darauf, keinen Vertrag zu haben, und genauso ziehe sich das Lageso aus der Affäre, so Scharfenberg: "Es kann aber nicht sein, dass die Verantwortung immer hin- und hergeschoben wird." Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass in dem Moment, wo der Betrieb einer Unterkunft aufgenommen wird, ein Vertrag durch schlüssiges Verhalten oder, wie der Jurist sagt, konkludent geschlossen werde.

Die unterzeichnete Absichtserklärung stelle den vergaberechtlichen Zuschlag dar. Der Betrieb von Unterkünften durch Private sei Verwaltungshilfe; der Betreiber arbeite weisungsgebunden, das Lageso sei also dafür verantwortlich, dass vereinbarte Standards eingehalten würden und könne diese Verantwortung nicht abgeben. Auch dazu, ein Hausverbot auszusprechen, sei der Betreiber nicht befugt. Die Senatsverwaltung für Soziales wollte den Vorgang nicht kommentieren.

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