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Chris Lehane, Cheflobbyist der Vermittlungsplattform Airbnb, sieht sich mit seinem Unternehmen Nachfragen der EU ausgesetzt.
© Mike Wolff

Ferienwohnungen: Brüssel mahnt Airbnb wegen Verletzung von EU-Recht ab

Verbraucherbehörden bemängeln unklare Preisangaben und unzulässige Geschäftsbedingungen. Das Unternehmen arbeite an einer Klarstellung.

Eine nettes Apartment statt eines Hotelzimmers: Die Plattform Airbnb hat mit der Vermittlung von Ferienwohnungen einen sagenhaften Erfolg. Aber sie spielt nicht immer nach EU-Regeln, monierten jetzt die Behörden – pünktlich zur Hauptreisesaison. Derzeit seien die Preisangaben der Vermittlungsplattform für Unterkünfte und einige Geschäftsbedingungen nicht mit EU-Vorschriften vereinbar, teilte die EU-Kommission in dieser Woche in Brüssel mit. Hier müsse der Internet-Dienst möglichst schon bei der ersten Suchanfrage auch alle zusätzlichen Kosten wie die Buchungs- oder Reinigungsgebühr anzeigen. Zudem müsse klar erkennbar sein, ob es sich um eine private Vermittlung oder einen professionellen Anbieter handle, da dafür unterschiedliche Regeln gelten.

Airbnb hat nun bis Ende August Zeit, Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Fallen diese nicht zufriedenstellend aus, drohen dem Unternehmen „Durchsetzungsmaßnahmen“.

Airbnb bietet ähnlich wie Rivale Wimdu Privatwohnungen für Reisende an und macht damit Hotels große Konkurrenz. Kritiker werfen dem US-Konzern vor, in Touristenhochburgen wie Barcelona oder Berlin für stark steigende Mietpreise mitverantwortlich zu sein.

Niedrigere Preise bei der ersten Suche

Airbnb gibt es seit 2008. Die Plattform mit Sitz im kalifornischen San Francisco vermittelt Ferienzimmer bis hin zu ganzen Häusern in mittlerweile 81 000 Städten in 191 Ländern. Inzwischen wird die Plattform im Internet auch von gewerblichen Anbietern genutzt.

Es gibt auch einen deutschen Ableger. In Deutschland gab es nach Angaben des Unternehmens 2017 rund 3,2 Millionen Gästeankünfte (aus Deutschland heraus über Aibnb: 5,9 Millionen). Von den 13 Millionen Gästeankünften, die Statistiker 2017 in Berlin verzeichneten, kamen 700 000 über Airbnb in die Hauptstadt (Reisende über Airbnb aus Berlin heraus 2017: 730 000).

Im Durchschnitt blieben die Gäste 4,2 Nächte in Berlin, die durchschnittliche Gruppengröße der Reisenden auf Airbnb nach Berlin betrug 2,2 Personen – so eine Sprecherin der Vermittlungsplattform.

Konkret stoßen sich Kommission und Verbraucherbehörden daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer sofort der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren erkennbar sei. Bisweilen tauche bei der ersten Suche ein niedrigerer Preis auf als im späteren Verlauf der Buchung, sagte EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova. Die Kunden müssten leicht verstehen können, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten. Nötig seien zudem faire Regeln bei Stornierung durch den Eigentümer einer Ferienwohnung.

Intransparente Geschäftspraktiken

Darüber hinaus fordern die Verbraucherbehörden diverse Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Blick auf Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen. „Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online, und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen“, erklärte Jourova. „Aber Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten.“ Das Portal dürfe nicht einseitig Bedingungen ändern, ohne Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.

Airbnb erklärte, man nehme das Thema sehr ernst und arbeite mit den Behörden zusammen, um die angesprochenen Punkte zu klären. Vor der Bestätigung einer Buchung würden Gäste über alle anfallenden Gebühren informiert – „einschließlich Servicegebühren und Steuern“. Man arbeite an einer Klarstellung der Punkte gegenüber der Behörde. Die Plattform sieht sich selbst als Community auf Vertrauensbasis. „Die Rechte unserer Nutzer sind ein wichtiger Teil davon. Wir analysieren und aktualisieren unsere Praktiken regelmäßig. Dazu gehört auch, dass wir unsere Bestimmungen für unsere Nutzer klarer und verständlicher gestalten“, teilte Airbnb mit.

Auf die Frage, ob die möglichen Sanktionen gegen Airbnb in einzelnen EU-Ländern bis zum Verbot gehen könnten, sagte Jourova, „exzessive“ Maßnahmen seien nicht zu erwarten. Zuständig seien aber die nationalen Behörden. (mit dpa, Reuters, AFP)

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