Sozialer Wohnungsbau: Berlin verändert Förderung für Wohnungsneubau
Seit dem 1. Januar 2018 gelten zwei neue Fördermodelle. Dabei gewähren das Land und die Investitionsbank IBB ein zinsfreies Baudarlehen bis zu 91 000 Euro.
Das Land Berlin hat mit seiner Investitionsbank IBB in dieser Woche eine „verbesserte Wohnungsbauförderung“ vorgestellt, wie es in einer Mitteilung heißt. Vermieter und Investoren, die Mittel aus dem „IBB Wohnungsneubaufonds“ in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Programmleitstelle – beantragen. Nach erfolgter Aufnahme kann dann der konkrete Antrag auf Förderung bei der IBB gestellt werden.
Das bisherige Fördermodell mit einkommensorientierten Zuschüssen wird ab 2018 nicht mehr angeboten, heißt es in der Mitteilung.
Bereits seit 2014 unterstützen das Land Berlin und die Investitionsbank Berlin (IBB) mit Mitteln aus dem „IBB Wohnungsneubaufonds“ kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Investoren bei der Schaffung von preisgünstigen Mietwohnungen in Berlin.
Es gibt zwei Fördermodelle
Vom 1. Januar 2018 an gelten für den Wohnungsbau in Berlin nun neue Förderkonditionen. Sie betreffen den Neubau bzw. Kauf von Mietwohnungen vor Baubeginn, bei denen ein Teil der Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten angeboten wird. Es gibt zwei Fördermodelle. Nach dem Modell 1 beträgt die Mietpreisbindung wie bisher anfänglich 6,50 Euro pro Quadratmeter nettokalt monatlich. Das Förderdarlehen wird von 1200 Euro auf 1300 Euro/Quadratmeter erhöht, um den gestiegenen Bau- und Grundstückskosten Rechnung zu tragen. Das Land verpflichtet sich, wie bisher, zu einem Tilgungsverzicht in Höhe von 25 Prozent der Darlehenssumme.
Bei zweiten Fördermodell beträgt die Mietpreisbindung anfänglich acht Euro pro Quadratmeter nettokalt monatlich, es gibt hier ein Förderdarlehen von 1000 Euro pro Quadratmeter errichteter Wohnfläche. Bei diesem Modell gibt es aber keinen Tilgungsverzicht. Das Angebot ist gedacht zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen. Die Inanspruchnahme des Modells 2 gilt maximal für zwanzig Prozent der insgesamt errichteten Wohnungen, jedoch nur in Verbindung mit mindestens dreißig Prozent geförderter Wohnungen nach Modell 1.
Vorgesehen ist eine erhöhte Kappung des Förderdarlehens bei 91 000 Euro (Modell 1) bzw. 70 000 Euro (Modell 2) pro Wohnung (bisher 64 000 Euro bzw. 50 000 Euro), um die Anreize für die Errichtung familiengerechter, größerer Wohnungen zu verbessern. Der Förder- und Bindungszeitraum sowie die Zinsfreiheit des jeweiligen Darlehens wird von zwanzig auf dreißig Jahre erhöht.
Das Erbbaurecht erleichtert die Bildung von Wohneigentum
Wer finanziell gar nicht in der Lage ist, mit Hilfe der IBB-Programme größere Bauvorhaben in Erwägung zu ziehen, kann mit Hilfe des Erbbaurechts versuchen, Wohneigentum mit wenig Eigenkapital zu bilden. Darauf wies der Deutsche Erbbaurechtsverband in dieser Woche in einer Mitteilung hin.
Bei der Inanspruchnahme des Erbbaurechts kauft der Interessent nur das Haus, nicht aber das Grundstück. Stattdessen zahlt er einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Damit ist das Erbbaurecht insbesondere für Käufer interessant, die über wenig Liquidität verfügen oder ihr Eigenkapital schonen möchten.
Die größten Erbbaurechtsgeber in Deutschland sind Kommunen, Stiftungen und Kirchengemeinden. In Berlin sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Erbbauzinsen abgesenkt werden können, um förderungswürdige Ziele zu verwirklichen.
Auch für Menschen, die ihr Haus an die nachkommende Generation weitergeben möchten, ist das Erbbaurecht geeignet: Erstens können die Verträge bis zu 99 Jahre laufen – und zweitens wird den Erbbaurechtsnehmern in der Regel nach Ablauf des Vertrages ein Verlängerungsangebot gemacht. Die großen Immobilienportale im Internet veröffentlichen Erbbaurechtsangebote.
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