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Wohnen am Wasser. Der Spandauer See lädt zum Verweilen ein.
© imago/Stpp

Wasserstadt Oberhavel: Anwohner wollen ein laufendes Bebauungsplanverfahren stoppen

Eine Bürgerinitiative übt Kritik am Wohnungsbau in Berlin und fordert Wohnraum für Mittelschichtsfamilien in Spandau.

Rund 2000 Wohnungen will die Gewobag in den nächsten sechs Jahren in der Wasserstadt Oberhavel bauen. Doch es gibt Widerstände aus der Nachbarschaft. Die Bürgerinitiative (BI) Spandau Haveleck hält diese Zahl für zu hoch. Sie spricht sich stattdessen für eine „maßvolle und behutsame Bebauung“ des Quartiers aus. In der Bezirksverordnetenversammlung Spandau soll in der nächsten Woche ein Einwohnerantrag zum Thema beraten werden.

Die Anwohner wollen ein laufendes Bebauungsplanverfahren stoppen. Für ihren Antrag hat die im Februar 2017 gegründete Bürgerinitiative nach eigenen Angaben binnen sechs Wochen im Ortsteil Haselhorst 1300 Unterschriften gesammelt. Anja Sabanovic, Sprecherin der BI: „Wir sind nicht gegen eine Bebauung. Aber wir möchten nicht, dass die im westlichen Teil der Wasserstadt gemachten Fehler wiederholt werden.“ Das Wohngebiet entlang der Havel in Hakenfelde besitze eine schwache Sozialstruktur, habe großen Leerstand im Gewerbe, und es fehlten Kitas und Grundschulen.

"Es kann nicht sein, dass mit heißer Nadel Fakten geschaffen werden"

Die Mitglieder der Bürgerinitiative sind hauptsächlich Neusiedler, die seit etwa 2003 als Eigentümer im „Gartenviertel am Spandauer See“ 360 kleine Reihenhäuser in Haselhorst auf dem Gelände eines ehemaligen Tanklagers bezogen haben. Sie wünschen sich, dass in ihrer Nachbarschaft nicht nur Geschosswohnungsbau mit bis zu sieben Stockwerken, sondern auch Eigenheime für Mittelschichtsfamilien entstehen – wie in einer früheren Planung vorgesehen. Neben einer „angemessenen Mischung von Miete und Eigentum“ soll so auch sichergestellt werden, dass maximal 30 Prozent der Wohnungen öffentliche Förderung erhalten. Begründung im Einwohnerantrag: „Der durch den Senat vorgegebene Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen bei Neubauvorhaben von 50 Prozent wird die ohnehin schwierige Sozialstruktur im Stadtteil weiter verschärfen.“

Anja Sabanovic sagt: „Wir wollen mit unserem Antrag die Diskussion über die Wasserstadt neu beleben. Es kann nicht sein, dass mit heißer Nadel Fakten geschaffen werden, ohne die Bürger zu beteiligen.“ Die Bürgerinitiative übt grundsätzlich Kritik am Wohnungsbau in Berlin. „Es nützt weder den Innenstadtbezirken noch den Randbezirken, wenn die günstigen Wohnungen nur am Stadtrand entstehen und Mieter und Mieterinnen aus der Innenstadt dorthin verdrängt werden“, meint die gebürtige Spandauerin. Das fördere die „Entmischung der Quartiere“. Spandau brauche dagegen dringend Wohnraum für Mittelschichtsfamilien.

Für Baustadtrat Frank Bewig sind noch nicht alle Fragen geklärt

Bei der Gewobag finden die Wünsche der Initiative keinen Widerhall. „Als landeseigenes Unternehmen wird die Gewobag sämtliche Wohnungen als Mietwohnungen bereitstellen“, sagt Firmensprecherin Anne Grubert, „es wird keine Eigentumswohnungen geben.“ Auch beim Prozentsatz der geförderten Wohneinheiten sieht sie keinen Spielraum: „Gemäß der zwischen dem Senat und den landeseigenen Unternehmen geschlossenen Kooperationsvereinbarung sind bei Neubauvorhaben 50 Prozent der Wohnungen an Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vergeben.“

Es werde aber eine „Durchmischung von Zielgruppen sowie von geförderten und freifinanzierten Wohnungen“ angestrebt. Alleinerziehende und ältere Menschen mit WBS sollten auch in dem Quartier wohnen können. Zurzeit erarbeite die Gewobag ein „Partizipationskonzept für die Wasserstadt Spandau, um zu schauen, wie wir die Bürgerinnen und Bürger am besten einbinden“, erläutert die Sprecherin.

Für Baustadtrat Frank Bewig sind planungsrechtlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Die Festsetzungen in den im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen würden „im Regelfall“ sowohl Geschosswohnungsbau mit Eigentumswohnungen als auch Reihenhäuser zulassen. Allerdings seien die landeseigenen Gesellschaften „auf der Grundlage der politischen Willensbildung gegenüber dem Land Berlin“ verpflichtet, den Wünschen der Senatsbehörden nachzukommen.

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