Seit 1. Januar gilt der Mindestlohn: Die Arbeitsstunde ist nun mehr wert
Ab sofort gibt es in Deutschland den Mindestlohn. 3,7 Millionen Arbeitnehmer bekommen mehr Geld. Lesen Sie hier, welche Branchen es betrifft, wie die Arbeitnehmer profitieren und welche Auswirkungen es auf den Arbeitsmarkt hat.
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erwartet, dass dadurch 3,7 Millionen Beschäftigte mehr Geld erhalten. Deutschland gibt damit seine Ausnahmestellung in der Europäischen Union auf. Seit dem Jahreswechsel wird nun in 22 von 28 EU-Staaten ein Mindestlohn gezahlt.
Wer erhält den Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Minijobber. Allerdings tritt er in diesem Jahr noch nicht für alle Beschäftigten in Kraft. Sechs Branchen machen von einer Übergangsregelung Gebrauch: Weil sie abweichende Tarifverträge abgeschlossen haben, dürfen sie den Stundenlohn von 8,50 Euro bis Ende 2017 unterschreiten. Das nutzen Leiharbeitsfirmen, das Friseurhandwerk, die Fleischindustrie, die Land- und Forstwirtschaft und der Gartenbau, die Textil- und Bekleidungsindustrie und Großwäschereien. Auch Zeitungsausträger können vorübergehend schlechter bezahlt werden. Um Arbeitnehmer über ihre Ansprüche zu informieren, schaltet der Deutsche Gewerkschaftsbund ab diesem Freitag eine Hotline unter der Telefonnummer (0391) 4088003.
Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?
Ja. Lehrlinge haben keinen Anspruch auf Mindestlohn, ebenso Ehrenamtliche. Wer ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Schulbesuchs absolviert, erhält auch keinen Mindestlohn. Für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, müssen Arbeitgeber allerdings künftig ab dem ersten Tag 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Der Gesetzgeber hat außerdem Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen. Wer mindestens ein Jahr arbeitslos war, kann in den ersten sechs Monaten seiner Beschäftigung schlechter bezahlt werden.
Wer profitiert vom Mindestlohn?
Bundesweit hat jeder zehnte regulär beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn, weil er bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde bekommen hat. Das zeigen Auswertungen des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Es gebe aber deutliche Unterschiede zwischen Ost und West, sagt der Volkswirt Holger Bonin, der den Forschungsbereich Arbeitsmärkte leitet. „Gut 20 Prozent der regulär Beschäftigten in Ostdeutschland werden den Mindestlohn bekommen, im Westen sind es nur 8,3 Prozent.“ Auch der durchschnittliche Lohnzuwachs werde im Osten höher sein: Bei den Betroffenen steige der Stundenlohn um 1,83 Euro, während es im Westen 1,66 Euro seien. Besonders deutlich macht sich der Mindestlohn bei den Minijobs bemerkbar: „Von den geringfügig Beschäftigten verdienen 65 Prozent weniger als 8,50 Euro die Stunde“, sagt Bonin. Das heißt: Zwei Drittel der Minijobber müssten künftig entweder mehr Geld verdienen oder weniger Stunden arbeiten, um auf 450 Euro im Monat zu kommen.
Drohen durch die Einführung des Mindestlohns Arbeitsplatzverluste?
Das ist umstritten. Nach Berechnungen des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) werden etwa 600 000 Personen ihre Arbeitsplätze bundesweit verlieren. „Zu erwarten sind Jobverluste insbesondere in Ostdeutschland und in Niedriglohnbranchen wie dem Taxi- und Friseurgewerbe“, prognostiziert der Ökonom Alexander Spermann. Andere Arbeitsmarktforscher sind wesentlich zurückhaltender. „Niemand kann im Voraus die Effekte genau beziffern“, sagt Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Es gebe keinen Grund, Horrorszenarien an die Wand zu malen. „Vieles spricht dafür, dass Jobverluste allenfalls in einem sehr überschaubaren Umfang auftreten“, sagt Möller. Der Wirtschaftswissenschaftler verweist dabei auch auf folgenden Indikator: Wer weiß, dass seine Beschäftigung endet, muss sich drei Monate vorher arbeitssuchend melden. „Wenn der Mindestlohn im großen Stil zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen würde, müsste man Ausschläge bei diesen Meldungen sehen. Dies ist aber bislang nicht der Fall“, berichtet Möller. Auch Bonin ist mit Prognosen vorsichtig: „Es kann Arbeitsplatzverluste geben, aber die treten nicht unbedingt sofort ein“, sagt er.
Einig sind sich die Arbeitsmarktforscher darin, dass der Osten stärker betroffen wäre, sollte es zu Jobverlusten kommen. „In Ostdeutschland ist der Mindestlohn mit einem hohen Risiko verbunden“, sagt Bonin, der von einem „großen Experiment“ spricht. „ So einen massiven Eingriff kennen wir auch aus anderen Ländern nicht.“ IAB-Forscher Möller verweist darauf, dass das Lohnniveau im Osten immer noch um etwa ein Viertel niedriger sei als im Westen. „Durch den Mindestlohn wird es in manchen Regionen im Osten, wie dem Erzgebirge oder auf Rügen, zu vergleichsweise hohen Lohnsteigerungen bei einfachen Tätigkeiten kommen“, sagt er. „So sehr man den Betroffenen auch eine bessere Bezahlung gönnen würde, ist das doch nicht ohne Risiko für die Beschäftigung.“
Steigen durch die Einführung des Mindestlohns die Preise?
Das kommt auf die Branche an und wird sich im Laufe der nächsten Monate zeigen. Wenn der Lohnkostenanteil hoch ist, kann es durchaus passieren, dass Betriebe ihre gestiegenen Kosten auf die Kunden abwälzen. Das kann Taxifahrten ebenso betreffen wie den Restaurant- oder den Friseurbesuch. Vor der Einführung des Mindestlohns haben Vertreter des Bäckereihandwerks Preissteigerungen in Aussicht gestellt, aber auch der Deutsche Bauernverband für Produkte wie Erdbeeren und Spargel.
IAB-Forscher Möller erwartet allerdings, dass der Preisanstieg sich im Rahmen halten wird. Durch den Mindestlohn steige die Lohnsumme in der Gesamtwirtschaft einmalig um 1,5 bis zwei Prozent, vorausgesetzt, die Beschäftigung bleibe unverändert, rechnet er vor. Ein Teil des dadurch entstehenden Preisdrucks werde durch höhere Produktivität ausgeglichen. „Niemand braucht also einen dramatischen Anstieg der Lebenshaltungskosten zu befürchten“, sagt Möller.
Wie werden Arbeitgeber auf den Mindestlohn reagieren?
Der Arbeitsmarktforscher Bonin erwartet, dass die Wirtschaft zumindest teilweise versuchen wird, die höheren Kosten durch den Mindestlohn wieder reinzuholen. Das könne zum einen passieren, indem die Betriebe stärker in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter investieren, sagt er. Wenn ein Arbeitnehmer besser für seinen Job gerüstet ist, ist seine Arbeitsstunde für den Arbeitgeber schließlich auch mehr wert. „Es kann aber auch sein, dass Arbeitgeber versuchen, mehr unbezahlte Überstunden durchzusetzen, dass sie unbezahlte Zusatzleistungen wie ein Jobticket streichen oder dass sie Arbeit verdichten, indem sie eine höhere Taktzahl vorgeben“, sagt Bonin. Beispiel Hotelgewerbe: Wenn ein Hotelier seinen Zimmermädchen nun den Mindestlohn zahlen muss, könnte er festlegen, dass innerhalb einer Stunde künftig mehr Zimmer gemacht werden müssen. Bonin hält es daher nicht für ausgemacht, dass sich mit dem Mindestlohn am Ende alle besserstellen. „Auf Dauer wird man schauen müssen, ob es den Menschen tatsächlich besser gehen wird“, sagt er.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die beim Zoll angesiedelt ist, übernimmt die Kontrolle. Die Zoll-Mitarbeiter waren schon bisher dafür zuständig, die Einhaltung der Branchen-Mindestlöhne zu überwachen, etwa im Baugewerbe. Bis der Zoll flächendeckend kontrollieren kann, wird es aber noch eine Weile dauern, denn im Moment steht nicht genügend Personal zur Verfügung. In den nächsten Jahren sollen 1600 zusätzliche Prüfer eingestellt werden.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Betriebe sind per Gesetz verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 Euro belegt werden. Das Bundesarbeitsministerium verweist darauf, dass mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gemeldet werden können, etwa bei der Mindestlohn-Hotline, die unter der Telefonnummer (030) 60 28 00 28 zu erreichen ist. Arbeitnehmer, denen der Mindestlohn vorenthalten wird, können sich außerdem an das zuständige Hauptzollamt wenden. Das gilt auch für Arbeitgeber, die sich über einen Konkurrenten beschweren wollen.
Welcher bürokratische Aufwand ist für die Betriebe mit dem Mindestlohn verbunden?
Arbeitgeber müssen künftig die Arbeitszeit von Minijobbern dokumentieren und die Unterlagen zwei Jahre aufbewahren. Bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro dürfen Minijobber in Zukunft maximal 52,9 Stunden pro Monat arbeiten. Mit der Dokumentationspflicht will die Politik verhindern, dass der Mindestlohn in diesem Bereich umgangen wird. Für Privatleute, die in ihrem Haushalt einen Minijobber beschäftigen, gilt die Regelung aber nicht. Genauer unter die Lupe genommen werden außerdem Branchen, die als anfällig für Schwarzarbeit gelten. Auch sie werden verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten. Dazu gehören nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, der Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.
Wann steigt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn soll zum ersten Mal mit Wirkung zum 1. Januar 2017 angepasst werden, danach alle zwei Jahre. Über die Höhe entscheidet eine Kommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind. Die Höhe des Mindestlohns soll sich an der Tarifentwicklung orientieren. Theoretisch kann der Mindestlohn auch sinken, etwa im Falle einer Wirtschaftskrise.