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Berlins IHK-Präsidentin Beatrice Kramm (die Nachfolgerin von Eric Schweitzer) und Hauptgeschäftsführer Jan Eder.
© IHK Berlin

Mitgliedsbeiträge: IHK Berlin zahlt 13 Millionen Euro zurück

Die Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) hat festgestellt, dass sie zu viel kassiert hat und schüttet nun Geld an Tausende Mitglieder aus. Der Schritt hat Signalwirkung.

Die IHK will ihren beitragspflichtigen Mitgliedern insgesamt gut 13 Millionen Euro zurückzahlen. Am Mittwoch billigten die Mitglieder der Vollversammlung der IHK auf ihrer Sitzung im Ludwig Erhard Haus einen entsprechenden Vorschlag des Präsidiums.

Das Gremium stellte formal fest, dass die Kammer im Haushaltsjahr 2012 zu hohe Beiträge kassiert hat. Dadurch sei eine Änderung des Wirtschaftsplans für dieses betreffende Jahr nötig – und damit eine Senkung und Erstattung der Beiträge. Davon profitieren alle Mitglieder, die für 2012 Beiträge zu zahlen hatten, teilte die Kammer am Abend mit. Nicht aber Mitglieder, die später gegründet worden sind. „Ziel der Erstattung ist es, eine Rücklage schnell und unbürokratisch zugunsten der Mitgliedsunternehmen zu reduzieren“, hieß es. Die Erstattungen würden mit den Beiträgen für 2016 verrechnet, niemand müsse einen Antrag stellen. In Deutschland gilt die Kammer-Pflichtmitgliedschaft. Gleichwohl zahlt in Berlin nur ein Drittel der aktuell mehr als 284000 gemeldeten Mitgliedsunternehmen tatsächlich Beiträge. Viele Kleinunternehmen sind befreit.

Berlins IHK reagiert mit dem Schritt auf ein im Dezember 2015 vom Bundesverwaltungsgericht gefälltes Urteil gegen die IHK Koblenz (Az.: BVerwG 10 C 6.15). Damit setzten die Richter dem Kammern bei der Bildung von Rücklagen enge Grenzen. Die Veröffentlichung der Urteilsbegründung vergangenen Februar hatte für große Aufregung unter den 79 IHKen und beim Dachverband DIHK gesorgt. Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben soll Anfang März eine Krisensitzung zum Thema im Bundeswirtschaftsministerium besucht haben, hört man – und zwar in Begleitung von zwei Dutzend besorgten Kammervertretern. Diese trugen offenbar teils abenteuerliche Begründungen vor, mit denen sie ein Einbehalten von Beiträgen rechtfertigen wollten: Zum Beispiel Vorsorge für die Zerstörung aller IHK-Daten durch einen Hackerangriff.

Mit entsprechend „großer Genugtuung“ nahm der Bundesverband für freie Kammern (bffk), der für eine Abschaffung der Mitgliedspflicht kämpft, die Beschlussvorlage der Berliner zur Kenntnis. „Wir begrüßen den überfälligen Schritt nachdrücklich“, sagte bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Es sei es die erste Kammer, die auf die neue Rechtsprechung reagiere. Sein Verband schätze die Höhe des „rechtswidrig gebildete Vermögens“, das nun erstattet werden müsse, bundesweit auf mindestens 500 Millionen Euro“. Start-up-Unternehmer Christoph Hübner, der sowohl in der Vollversammlungen der Kammer in Berlin wie der in Köln sitzt, sagte: „Ich finde es sehr gut, dass Berlin hier so beispielhaft voran geht, während sich Köln mit aller Macht vor Rückzahlungen drückt und das Geld lieber in fragwürdige Baurücklagen umwidmet.“

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