Geoblocking: Hürden beim Online-Einkauf sollen 2020 fallen
Geoblocking führt dazu, dass Europäer beim Einkaufen im Internet in anderen Ländern unterschiedlich behandelt werden. Die EU will diese Diskriminierung schrittweise verbieten.
Beim Einkaufen im Internet sollen EU-Bürger künftig nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Dies wird das Europaparlament am Dienstag vermutlich mit einer breiten Mehrheit beschließen. Die Zustimmung der 28 Mitgliedsländer gilt als Formsache. So ist damit zu rechnen, dass diskriminierende Praktiken beim Online-Shoppen, die im Fachjargon Geoblocking heißen, im Frühjahr 2020 verboten werden.
Derzeit ist Geoblocking weit verbreitet. Ein Beispiel: Ein Verbraucher in Belgien findet auf der Seite eines Online-Händlers in Deutschland etwa einen günstigen Kühlschrank – bislang kommt es vor, dass er automatisch auf eine belgische Seite umgeleitet wird und mehr Geld für das Produkt zahlen soll. Oder: Ein beliebter Freizeitpark bei Paris verkauft Eintrittskarten im Internet zu unterschiedlichen Preisen - je nach dem, von welchem EU-Land aus ein Interessant im Netz zugreifen will.
Oder: Eine Fluglinie bietet das Ticket Stockholm-Stuttgart nur dann günstig an, wenn der Verbraucher auch mit einer Kreditkarte aus Schweden bezahlen will. Kommt dagegen eine deutsche Karte zum Einsatz, fällt die Rechnung automatisch höher aus oder die Buchung wird komplett verweigert.
Eine Untersuchung der EU-Kommission aus 2015 hat ergeben, dass auf 63 Prozent aller Websites Geoblocking-Praktiken angewendet werden. Nur auf 40 Prozent aller Seiten im Onlinehandel können Verbraucher aus allen 28 Mitgliedstaaten zugreifen und einen Einkauf zu Ende bringen, ohne benachteiligt zu werden.
Der digitale Binnenmarkt funktioniert in weiten Teilen nicht
Vor allem bei Urlaubsangeboten sind diese Praktiken besonders häufig: Bei dem Versuch, einen Flug im Netz zu buchen oder ein Auto zu mieten, wurden Verbraucher aus einem anderen EU-Land in 13 beziehungsweise elf Prozent aller Fälle automatisch auf eine andere Seite umgeleitet, ihre Buchung wurde blockiert oder ihnen wurde automatisch ein anderes Produkt angeboten. In einem Drittel der Fälle von Diskriminierungen setzte das Geoblocking ein, als es um die Zustellung der Ware ging. Bei einem Viertel der aufgedeckten Fälle wurde das Bezahlen mit einer ausländischen Kreditkarte verweigert.
Diese Fälle von systematischer unterschiedlicher Behandlung von EU-Bürgern aus den verschiedenen Mitgliedsländern sind ein Beleg dafür, dass der digitale Binnenmarkt in weiten Teilen nicht funktioniert.
Damit soll spätestens 2020 Schluss sein. Es werden drei Situationen festgelegt, in denen Verbraucher innerhalb der EU nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen. So hat ein Kunde, etwa aus Belgien, dann Anspruch darauf, bei einem deutschen Online-Händler ein Produkt zu kaufen. Er muss es zu den gleichen Konditionen kaufen können wie ein Kunde aus Deutschland. Allerdings: Er hat auch künftig keinen Anspruch, dass ihm der Händler die Ware auch nach Belgien liefert. Der Kunde kann sich aber das Produkt abholen oder auf eigene Rechnung den Transport an die Haustür organisieren.
Zweiter Fall: Ein Verbraucher, etwa aus Spanien, hat künftig Anspruch, von einem Unternehmen in Bulgarien eine elektronische Dienstleistung, etwa Cloud-Dienste, zu den gleichen Preisen zu bestellen wie ein Kunde aus Bulgarien.
Dritter Fall: Ein deutscher Familienvater hat Anspruch darauf, bei einem französischen Freizeitpark direkt Tickets zu erwerben, er darf künftig nicht mehr auf eine Internet-Seite in Deutschland umgeleitet werden.