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Harmoniebedürftig. Günther Oettinger will für Ordnung im Internet sorgen.
© picture alliance / dpa

Gesetzesinitiative: Oettinger schlägt neue Regeln für Online-Händler vor

Der Digital-Kommissar will den Verbraucherschutz, zum Beispiel bei Reklamationen, vereinheitlichen.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für digitale Wirtschaft, will am Mittwoch in Brüssel die ersten Gesetzesvorschläge präsentieren, die den Europäern zu mehr Übersicht beim Shoppen im Internet verhelfen sollen. Die Maßnahmen sollen auch den Online-Handel insgesamt stärken, hofft der Kommissar. Zunächst regt er eine Vereinheitlichung von Verbraucherschutzstandards an. Zudem will er das sogenannte Geoblocking, also Sperren beim Kauf bei einem Händler in einem anderen EU-Land abbauen.

Ein Aspekt der Gesetzesinitiative sind die Gewährleistungsfristen: Bislang gelten online meist kürzere Garantiezeiten als bei einem Kauf im stationären Laden. Dagegen gelten im Netz häufig längere Rücknahmezeiten: Diese Rechte sollen bei sogenannten physischen Gütern, also etwa bei Kleidung oder Haushaltsgeräten vereinheitlicht werden. Digitale Inhalte, wie E-Books, Filme oder Musikdateien werden aus Lizenzgründen davon weiterhin getrennt betrachtet. In einem Entwurf des Gesetzes, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es, es werde versucht „ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Schutz für die Rechteinhaber und den Zielen der Öffentlichkeit zu finden“. Keine Vereinheitlichung vorgesehen ist bei verschieden hohen Preisen im Laden und im Netz. So wird es weiterhin möglich sein, im Laden etwas anzuprobieren und dann anschließend das Produkt im Internet preiswerter zu bestellen. „Wer unsere Innenstädte nicht vollständig ausbluten lassen will, kann diesen Ansatz so nicht befürworten”, kritisierte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab.

Gleichzeitig soll Unternehmen der Verkauf über Landesgrenzen hinweg erleichtert werden. Dies will die Kommission mit einer einfacheren Mehrwertsteuerberechnung und einem transparenteren Paketdienstmarkt umsetzen. So bieten laut der Kommission bisher 39 Prozent der Online-Händler aufgrund der verschiedenen nationalen Rechtsgrundlagen keinen grenzübergreifenden Verkauf an.

Digitalmarkt soll vier Millionen Jobs schaffen

Darüber hinaus sollen auch die bestehenden Geoblocking-Schranken abgebaut werden. So sollen sich etwa Abonnenten eines Sky-Abos künftig auch während des Urlaubs im europäischen Ausland das Bundesligaspiel ihres Lieblingsvereins anschauen können. Um dies umzusetzen, will die Kommission den kostenpflichtigen Anbietern vorschreiben, dass sie ihre Angebote grenzübergreifend zugänglich machen. Allerdings sollen ihnen vorerst keine Vorgaben zur Qualität gemacht werden, in der sie ihre Dienste im Ausland anbieten.

„Die schnelle Zunahme von digitalen Anbietern und der steigende Nutzen von tragbaren Geräten auch über Grenzen hinweg, zeigt die Erwartung der Europäer, Onlinedienste von überall nutzen zu können, wo man gerade ist”, heißt es im Entwurf. Bereits im Mai 2015 sagte die Kommission, dass ein voll funktionstüchtiger Digitalmarkt rund 3,8 Millionen Jobs schaffen könnte. Nachdem die Kommission an diesem Mittwoch das erste Gesetzespaket in Brüssel vorstellt, müssen anschließend das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat den Gesetzesvorschlägen zustimmen.

Die Gesetze im Bereich Geoblocking sollen jedoch nicht für alle Anbieter gelten. „Ich befürchte, dass es auch in naher Zukunft nicht möglich sein wird, Fußballspiele, die die ARD oder das ZDF übertragen, im europäischen Ausland anzuschauen”, sagte die Europa-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Dies liege an Lizenzen der Sportverbände. Auch Plattformen wie Youtube, die durch Werbeeinnahmen finanziert werden, werden künftig wohl weiterhin gewisse Sperren beibehalten.

Julia Bosch

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