Verbraucherschutz: Heiko Maas will Kunden vor teuren Dispokrediten schützen
Banken und Sparkassen sollen künftig gesetzlich verpflichtet sein, Dispo-Zinssätze deutlich auf ihrer Homepage zu veröffentlichen und Kunden über Alternativen zum Dispo zu informieren. Auch bei Baukrediten plant Verbraucherminister Maas Verbesserungen.
Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Kunden vor teuren Dispokrediten schützen und den Verbraucherschutz im Bereich der Immobilienfinanzierung verbessern soll. Nach dem Referentenentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, sollen Banken und Sparkassen künftig gesetzlich verpflichtet sein, die Dispo-Zinssätze deutlich auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Zudem will Maas die Kreditinstitute per Gesetz zwingen, Kunden über Alternativen zum Dispo zu informieren, wenn diese den Dispo länger als drei Monate in Anspruch nehmen oder das Konto mit einem Betrag überziehen, der den durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt. „Viele Dispo-Nutzer wissen gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt“, sagte Maas dem Tagesspiegel. „Mit einer einfachen Maßnahme wird so effektiv geholfen.“
Auch bei Baukrediten plant Maas Verbesserungen. So sollen die Verbraucher künftig vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit allen relevanten Kreditinformationen erhalten. Um zu verhindern, dass Kredite platzen, sollen Banken und andere Darlehensgeber gezwungen werden, vor der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen. Zudem sollen Standards für die Baufinanzierungsberatung eingeführt werden, heißt es im Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie weiter.
„Mit dem Gesetz werden wir eine ganze Reihe von Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Immobilien-Darlehensverträgen erreichen“, sagte Maas. Kreditinstitute sollen gesetzlich verpflichtet werden, sich schon vor der Beratung umfassend über die finanzielle Situation des Kunden und dessen Interessen zu informieren. Die Empfehlung, welcher Kredit nach Meinung der Bank der richtige ist, soll zu Beweiszwecken dokumentiert werden, und die Dokumentation soll dem Kunden ausgehändigt werden. Das soll auch in den Fällen gelten, in denen der Berater zu dem Schluss kommt, dass er nichts empfehlen kann und das Geschäft daher nicht zustande kommt.
Kein Deckel für Vorfälligkeitsentschädigungen
Verbraucherschützern geht der Entwurf nicht weit genug. „Nicht nur die Empfehlung, auch der Lauf der Beratung sollte dokumentiert werden“, fordert Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Mohn vermisst im Entwurf zudem klare Standards, wie die Dokumentation auszusehen hat. Aus der Anlageberatung, in der Beratungsprotokolle schon seit vier Jahren vorgeschrieben sind, wisse man, dass klare Vorgaben nötig sind. Was Mohn ebenfalls missfällt: Der Entwurf schränkt die Beratungspflicht ein – Bedarf, Ziele und persönliche Situation des Kunden sollen nur dann erhoben werden, soweit das „erforderlich" ist. Eine unnötige Einschränkung, meint Mohn.
Schärfere Vorgaben wünschen sich die Verbraucherschützer zudem beim Thema Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese fallen an, wenn ein Häuslebauer den Kredit nicht bis zum Ende durchhält. Wenn Hausbesitzer arbeitslos oder krank werden, können sie häufig ihre Darlehen nicht mehr bedienen und sind gezwungen, ihr Haus oder ihre Wohnung zu verkaufen. Auch Scheidungen lösen oft solche persönlichen Katastrophen aus.
Kreditinstitute verlangen für die vorzeitige Kündigung des Darlehens eine Entschädigung – dabei schlagen sie nach Meinung der Verbraucherschützer jedoch stärker zu als nötig. In 3000 Fällen haben Experten der Verbraucherzentralen in diesem Jahr nachgerechnet, ob die von den Banken in Rechnung gestellten Vorfälligkeitsentschädigungen angemessen waren. „In 40 Prozent der Fälle waren die verlangten Vorfälligkeitsentschädigungen zu hoch“, berichtet Finanzexpertin Mohn. Die Verbraucherschützerin setzt sich für eine gesetzliche Deckelung ein. „Die Entschädigung sollte auf maximal fünf Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Darlehensbetrags begrenzt werden“, fordert Mohn. Das wäre immer noch deutlich mehr als bei Konsumentenkrediten, bei denen die Entschädigung auf ein Prozent begrenzt ist.
Honorarberater für Baukredite
Wie bei der Anlageberatung soll es nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums künftig auch bei der Baufinanzierung Honorarberater geben, die sich für die Beratung nicht von der Bank, sondern vom Kunden bezahlen lassen. Der „Honorar-Immobilienkreditberater“, der erstmals in dem neuen Gesetz geregelt werden soll, darf keine Provisionen von Kreditgebern annehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beratung objektiv ist und sich die Empfehlung nicht nach Provisionsinteressen richtet.