Anlageberatung: Honorar oder Provision
Bundestag verabschiedet neues Gesetz: Finanzberater müssen sich nun entscheiden.
Die Finanzberatung soll transparenter werden. Darauf zielt das Gesetz zur Honorarberatung ab, das der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Demnach darf sich in Deutschland nur Honorarberater nennen, wer für seine Arbeit ausschließlich vom Kunden bezahlt wird. Ist ein Finanzprodukt nur mit Provisionen zu haben, muss der Berater diese vollständig an den Kunden weiterreichen.
Hintergrund ist, dass die meisten Banken ihre Kunden noch immer auf Provisionsbasis beraten: Das heißt, sie bekommen für jeden Fonds und jede Versicherung, die sie dem Anleger verkaufen, von dem Fondsanbieter oder dem Versicherer eine Entlohnung. Kritiker dieses Modells fürchten, dass die Berater bestimmte Produkte nur deshalb ihren Kunden empfehlen, weil sie dafür besonders hohe Provisionen bekommen. Den Honorarberater bezahlen die Kunden dagegen rein für die Beratungsleistung – unabhängig davon, welche Anlageprodukte er ihnen empfiehlt.
Durch das neue Gesetz werden Provisions- und Honorarberatung in Zukunft stärker voneinander getrennt. Wer als Honorarberater arbeitet, wird künftig in ein Register eingetragen und darf nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Damit soll verhindert werden, dass ein Berater gegenüber dem einen Kunden als Honorarberater und gegenüber einem anderen als Provisionsberater auftritt.
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Neuregelung am Freitag. „Mit dem Gesetz haben wir eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einer besseren Finanzberatung zurückgelegt“, sagte sie. „Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zum Erfolgsmodell wird.“
Verbraucherschützer stellen genau das jedoch infrage. Denn das Gesetz regelt lediglich den Vertrieb von Wertpapieren und Vermögensanlagen. „Die Honorarberatung wird sich in dieser Form nicht am Markt durchsetzen“, warnte Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Das Gesetz hätte ihrer Meinung nach nur etwas bewirkt, wenn alle Produkte – also auch Bausparverträge, Versicherungen, Kredite und Sparprodukte – unter die Neuregelung gefallen wären. Carla Neuhaus
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