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Mieten in Deutschland sollen nicht mehr so stark ansteigen.
© dpa

Mietpreisbremse nur für Altbauten: Heiko Maas rudert bei Reform des Mietrechts zurück

Justizminister Heiko Maas korrigiert seinen eigenen Entwurf zur Reform des Mietrechts und stärkt Vermieter von Neubauten. Die Wirtschaft applaudiert, Mieterverbände warnen.

Heiko Maas (SPD) hat einen Fehler gemacht: Im März veröffentlichte der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf zur Reform des Mietrechts, der nicht mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmt war. Um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden, muss Maas nun nachbessern – sonst drohen seine Pläne nach der Sommerpause im Kabinett zu scheitern. Nicht nur die Union freut das, auch die Immobilienwirtschaft spendet Beifall. Mieterverbände hingegen werfen Maas eine Aufweichung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen für Mieter vor.

Maas will, wie er jetzt in einem Interview andeutete, Neubauten von der geplanten Mietpreisbremse ausnehmen. Nicht nur, wie ursprünglich vereinbart, bei der Erstvermietung, sondern auch bei künftigen Vermietungen. Das heißt, auf angespannten Immobilienmärkten wie Berlin darf die Miete für eine Neubauwohnung bei einem Mieterwechsel um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei allen anderen Wohnungen ist ein Aufschlag von zehn Prozent das Maximum.

Immobilienverband rechnet mit Wohnungsneubau

„Das ist ein mutiges Signal“, freut sich Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD. Bauträger bekämen mehr Planungssicherheit, Neubauten könnten ohne Mietpreisbremse zu bezahlbaren Preisen realisiert werden, sagte sie am Dienstag dem Tagesspiegel. „Jeder Investor muss Mietsteigerungspotenziale einkalkulieren können“, bekräftigte der IVD. Jensch glaubt, dass der Wohnungsneubau in Schwung kommen könnte, wenn die Mieten unreguliert steigen dürfen. Auch Heiko Maas hielt Kritikern entgegen: „Ein höheres Wohnungsangebot wird auch den Anstieg der Mieten abmildern. Davon werden die Mieter am Ende also profitieren.“

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Mieterbundes, bezweifelt dies. „Den Vermietern würde lediglich gestattet, bei den Mieten für Neubauwohnungen weiter draufzulegen.“ Die Koalition sei der Wohnungswirtschaft mit ihren Mietrechtsplänen ohnehin entgegengekommen. „Sie sollte sich nicht noch weiter verbeugen“, warnte Siebenkotten. Gibt es weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse, rechnet der Mieterbund mit einer „eindeutigen Verschlechterung der ohnehin schon nicht sehr ambitionierten Regierungspläne zum Nachteil der Mieter und Wohnungssuchenden“.

Mieterverein warnt vor noch mehr Ausnahmen

Auch Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, warnt vor einer Entschärfung der Mietpreisbremse. „Wenn sie wirken soll, dürfen nicht noch mehr Ausnahmen geschaffen werden“, sagte er. Die Debatte werde die Gesetzgebung weiter verzögern. Die geplanten Regelungen, die den Bundesländern eine auf fünf Jahre befristete Ermächtigungsgrundlage zur Regulierung der Wohnungsmärkte geben soll, würden wohl nicht am 1. Januar, sondern erst im Frühjahr oder Sommer 2015 in Kraft treten.

In einem zweiten Reformpaket will sich Minister Maas der Umlage von Modernisierungskosten, der Berechnung des Mietspiegels und der Makler-Courtage zuwenden. „Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden“, bekräftigte der Justizminister. So steht es im Koalitionsvertrag. Bei der Berechnung der Mietspiegel sei zu überlegen, aus welchem Zeitraum Daten einfließen. Das Vergleichsniveau wird derzeit aus Daten der vier zurückliegenden Jahre gebildet. Mieterschützer fordern, mindestens zehn Jahre einzubeziehen.

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