Bundeskartellamt entscheidet: Hat Facebook zu viel Macht?
Zwei Jahre hat das Bundeskartellamt geprüft, wie Facebook mit Nutzerdaten umgeht. Jetzt kommt das Ergebnis. Für Facebook steht viel auf dem Spiel.
Legt sich das Bundeskartellamt mit Facebook an? Zwei Jahre lang hat die Behörde geprüft, ob das soziale Netzwerk hierzulande eine marktbeherrschende Stellung hat und ob es sie ausnutzt. An diesem Donnerstag will das Kartellamt seine Ergebnisse vorstellen. Eine Strafzahlung droht Facebook damit zwar nicht. Allerdings könnte die Behörde dem US-Konzern hierzulande das Sammeln von Daten über Dritte verbieten - was ein nicht unwesentlicher Teil seines Geschäftsmodells ist.
Darum geht es im Verfahren gegen Facebook
Facebook steht in Deutschland schon länger in der Kritik: Das soziale Netzwerk soll unbegrenzt Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und sie mit dem Facebook-Konto des jeweiligen Nutzers zusammenführen. Zu den Drittseiten gehören einerseits konzerneigene Plattformen wie Whatsapp oder Instagram. Andererseits sind damit aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber gemeint, auf die Facebook über Schnittstellen wie den Like-Button zugreift.
Das soziale Netzwerk kann so beobachten, was seine Nutzer außerhalb von Facebook tun: Wonach suchen sie? Welche Artikel lesen sie? Welche Kontakte pflegen sie? Während der Konzern massenweise Daten sammelt, bekommen die Nutzer nichts davon mit.
Der Konzern weiß, auf welchen Internetseiten Nutzer surfen
"Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen ‚Gefällt mir-Button‘ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst", hatte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt bereits 2017 zu Beginn des Verfahrens erklärt.
Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass zum Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, keine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Facebook hingegen hat der Einschätzung des Bundeskartellamts widersprochen, in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung zu haben.