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Warten auf Papa. Eltern haben in der Regel das Recht ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
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Arbeitsrecht: Habe ich ein Recht auf Teilzeit?

Auch wenn der Chef nicht begeistert ist, wenn der Mitarbeiter weniger arbeiten will - er kann nicht einfach Nein sagen, erklärt Marta Böning vom DGB.

Unser Leser fragt: Ich bin Biologe in einem Labor mit 50 Mitarbeitern und plane, meine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umzuwandeln, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Dazu würde ich gern meine tägliche Arbeitszeit reduzieren oder nur an einigen Tagen in der Woche arbeiten. Mein Chef ist von der Idee nicht begeistert. Kann ich darauf bestehen? Und was kann ich tun, um sie umzusetzen?

Die Arbeitsrechtlerin Marta Böning antwortet: Sie haben grundsätzlich ein gesetzliches Recht darauf, beruflich kürzer zu treten, also Ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Recht ist unabhängig davon, aus welchem Anlass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Das gilt zumindest für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Wenn Sie von Vollzeit in Teilzeit wechseln oder als Teilzeitkraft die Arbeitszeit reduzieren wollen, müssen Sie beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag mindestens drei Monate im Voraus stellen. Sie müssen benennen, in welchem Umfang Sie die Arbeitszeit reduzieren wollen und ab wann. Auch sollten Sie die Verteilung der Arbeitszeit beantragen. Ihr Chef muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Teilzeit schriftlich mitteilen, ob er Ihrem Reduzierungswunsch entsprechen kann.

Der Chef kann Ihren Wunsch jedoch nicht einfach ablehnen, etwa weil er beschlossen hat, die anfallenden Arbeiten nur mit Vollzeitkräften zu erledigen oder weil er eine andere Vorstellung von der „richtigen“ Arbeitszeitverteilung hat. Er müsste konkrete betriebliche Gründe haben, die gegen die Reduzierung oder die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit sprechen, etwa weil das mit den Arbeitsabläufen unvereinbar ist oder weil es eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung für ihn darstellt. In der Regel kann vom Arbeitgeber aber erwartet werden, dass er die Möglichkeiten der innerbetrieblichen Umorganisation prüft, um dem Teilzeitwunsch zu entsprechen.

Können Sie sich mit Ihrem Chef nicht einigen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und eventuell gerichtlich Ihr Recht durchsetzen. Sollten Sie Ihr Recht einklagen wollen, ist zu beachten: Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung müssen Sie in dem ursprünglich vereinbarten Umfang weiterarbeiten.

Auch haben Sie kein Recht darauf, Ihre Arbeitszeit nur für bestimmte Zeit zu reduzieren – einen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit gibt es (noch) nicht. Sie können aber versuchen, mit Ihrem Chef eine Rückkehr freiwillig zu vereinbaren.

Und wenn Sie schon in Teilzeit tätig sind und später Ihre Arbeitszeit aufstocken wollen, sollten Sie bei der Neubesetzung von Stellen bevorzugt berücksichtigt werden.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

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